Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals
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Change 1
Art. 41 Lehrberechtigung
1 Wer die Tätigkeit von Lehrberechtigten für Tragschrauber mit geringem Gewicht ausüben will, muss eine Lehrberechtigung besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine Berechtigung aus, wenn sie oder er: a. eine gültige Lehrberechtigung für Flugzeuge FI(A) oder Helikopter FI(H) oder für Klassenberechtigungen für Flugzeuge CRI(A) oder für Musterberechtigungen für Helikopter TRI(H) besitzt; b. eine nationale Pilotenlizenz zum Führen von Tragschraubern mit geringem Gewicht besitzt; c. über eine Erfahrung von mindestens 50 Flugstunden auf einem Tragschrauber mit geringem Gewicht verfügt; und d. eine Ausbildung für den Erwerb einer Lehrberechtigung für Ultraleicht-Helikopter nach Anhang 4 absolviert und die entsprechende Prüfung bestanden hat. 2 Die Lehrberechtigungen sind drei Jahre gültig. 3 Das BAZL verlängert oder erneuert die Lehrberechtigungen, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller die Anforderungen nach FCL.940.TRI Buchstaben a Ziffer 2 und b Ziffer 2 mit einem Tragschrauber mit geringem Gewicht erfüllt. 4 Lehrberechtigte dürfen eine Ausbildung für die zusätzliche Berechtigung für Nachtflug durchführen, wenn sie: a. in ihrer europäischen Pilotenlizenz für Flugzeuge oder Helikopter über eine Lehrberechtigung für Nachtflug verfügen oder über eine solche verfügt haben; und b. eine gültige, nationale, zusätzliche Berechtigung für Nachtflug auf Tragschraubern mit geringem Gewicht besitzen. 5 Lehrberechtigte dürfen eine Ausbildung für den Erwerb, die Verlängerung oder die Erneuerung einer Lehrberechtigung durchführen, wenn sie: a. auf europäischer Ebene zur Ausbildung von Lehrberechtigten für Flugzeuge oder Helikopter nach FCL.905.FI Buchstabe j berechtigt sind; und b. über eine Erfahrung von mindestens 50 Flugstunden als Lehrberechtigte auf Ultraleicht-Tragschraubern verfügen.
Art. 41 Lehrberechtigung
1 Wer die Tätigkeit von Lehrberechtigten für Tragschrauber mit geringem Gewicht ausüben will, muss eine Lehrberechtigung besitzen. Das BAZL stellt einer Gesuchstellerin oder einem Gesuchsteller eine Berechtigung aus, wenn sie oder er: a. eine gültige Lehrberechtigung für Flugzeuge FI(A) oder Helikopter FI(H) oder für Klassenberechtigungen für Flugzeuge CRI(A) oder für Musterberechtigungen für Helikopter TRI(H) besitzt; b. eine nationale Pilotenlizenz zum Führen von Tragschraubern mit geringem Gewicht besitzt; c. über eine Erfahrung von mindestens 50 Flugstunden auf einem Tragschrauber mit geringem Gewicht verfügt; und d. eine Ausbildung für den Erwerb einer Lehrberechtigung für Ultraleicht-Helikopter nach Anhang 4 absolviert und die entsprechende Prüfung bestanden hat. 2 Die Lehrberechtigungen sind drei Jahre gültig. 3 Das BAZL verlängert oder erneuert die Lehrberechtigungen, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller die Anforderungen nach FCL.940.TRI Buchstaben a Ziffer 2 und b Ziffer 2 mit einem Tragschrauber mit geringem Gewicht erfüllt. 4 Lehrberechtigte dürfen eine Ausbildung für die zusätzliche Berechtigung für Nachtflug durchführen, wenn sie: a. in ihrer europäischen Pilotenlizenz für Flugzeuge oder Helikopter über eine Lehrberechtigung für Nachtflug verfügen oder über eine solche verfügt haben; und b. eine gültige, nationale, zusätzliche Berechtigung für Nachtflug auf Tragschraubern mit geringem Gewicht besitzen. 5 Lehrberechtigte dürfen eine Ausbildung für den Erwerb, die Verlängerung oder die Erneuerung einer Lehrberechtigung durchführen, wenn sie: a. auf europäischer Ebene zur Ausbildung von Lehrberechtigten für Flugzeuge oder Helikopter nach FCL.905.FI Buchstabe j berechtigt sind; und b. über eine Erfahrung von mindestens 50 Flugstunden als Lehrberechtigte auf Ultraleicht-Tragschraubern verfügen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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