Propose a change

Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 43 Grundsatz

1 Inhaberinnen und Inhaber von europaweit geregelten Pilotenlizenzen und europaweit geregelten gültigen Klassen- oder Musterberechtigungen dürfen ihre Rechte auf weder europaweit noch durch die Abschnitte 1–5 geregelten zivilen Luftfahrzeugen ausüben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Gewicht, Triebwerk und Komplexität des geführten Luftfahrzeugs sind ähnlich wie diejenigen, die auf europäischer Ebene für Luftfahrzeuge mit vergleichbarer Klassen- oder Musterberechtigung vorgesehen sind. b. Die betreffende Pilotin oder der betreffende Pilot absolviert vor dem Führen des entsprechenden Luftfahrzeugs eine Unterschiedsschulung (difference training), welche den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und ein zusätzliches Training auf einem geeigneten Flugsimulator oder auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster umfasst. 2 In Abweichung von Absatz 1 Buchstabe b ist kein spezifisches Training zu absolvieren, wenn das Muster des entsprechenden Luftfahrzeugs identisch ist mit demjenigen, das die Pilotin oder der Pilot auf europäischer Ebene besitzt. 3 In Abweichung von Absatz 1 Buchstabe b genügt eine Vertrautmachung (familiarisation training), welche den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse umfasst, um ein Luftfahrzeug der Klasse einmotorige Luftfahrzeuge mit Kolbenmotor zu führen, sofern der Wechsel auf ein anderes Modell nicht neu eines oder mehrere der folgenden Elemente oder deren Fehlen mitumfasst: 1. Druckkabine, 2. Verstellpropeller, 3. Heckradkonfiguration, 4. Glascockpit, 5. Einziehfahrwerk, 6. elektronisches Fluginformationssystem, 7. Motorsteuerung mit nur einem Bedienelement.

Your change, as a redline

Art. 43 Grundsatz

1 Inhaberinnen und Inhaber von europaweit geregelten Pilotenlizenzen und europaweit geregelten gültigen Klassen- oder Musterberechtigungen dürfen ihre Rechte auf weder europaweit noch durch die Abschnitte 1–5 geregelten zivilen Luftfahrzeugen ausüben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Gewicht, Triebwerk und Komplexität des geführten Luftfahrzeugs sind ähnlich wie diejenigen, die auf europäischer Ebene für Luftfahrzeuge mit vergleichbarer Klassen- oder Musterberechtigung vorgesehen sind. b. Die betreffende Pilotin oder der betreffende Pilot absolviert vor dem Führen des entsprechenden Luftfahrzeugs eine Unterschiedsschulung (difference training), welche den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und ein zusätzliches Training auf einem geeigneten Flugsimulator oder auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster umfasst. 2 In Abweichung von Absatz 1 Buchstabe b ist kein spezifisches Training zu absolvieren, wenn das Muster des entsprechenden Luftfahrzeugs identisch ist mit demjenigen, das die Pilotin oder der Pilot auf europäischer Ebene besitzt. 3 In Abweichung von Absatz 1 Buchstabe b genügt eine Vertrautmachung (familiarisation training), welche den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse umfasst, um ein Luftfahrzeug der Klasse einmotorige Luftfahrzeuge mit Kolbenmotor zu führen, sofern der Wechsel auf ein anderes Modell nicht neu eines oder mehrere der folgenden Elemente oder deren Fehlen mitumfasst: 1. Druckkabine, 2. Verstellpropeller, 3. Heckradkonfiguration, 4. Glascockpit, 5. Einziehfahrwerk, 6. elektronisches Fluginformationssystem, 7. Motorsteuerung mit nur einem Bedienelement.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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