Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 44 Sonderfälle
1 In Fällen, in denen die Klassen- und Musterberechtigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 gemäss Artikel 43 für das benutzte Luftfahrzeug nicht geeignet sind und das benutzte Luftfahrzeug nicht den Abschnitten 1–5 unterliegt, legt das BAZL im Einzelfall fest: a. welche Voraussetzungen die Pilotinnen und Piloten erfüllen müssen, um das Ausbildungsprogramm zum Erwerb der entsprechenden Berechtigung zu absolvieren; b. welches Ausbildungsprogramm absolviert und welche Prüfung bestanden werden muss, um die entsprechende Berechtigung zu erwerben; und c. unter welchen Voraussetzungen die Berechtigungen gültig bleiben oder verlängert beziehungsweise erneuert werden können. 2 Wer die verschiedenen Ausbildungen gemäss Absatz 1 Buchstabe b anbieten will, muss eine Lehrberechtigung besitzen, und wer die Befähigungsüberprüfungen gemäss Absatz 1 Buchstabe b abnehmen will, muss eine Prüferberechtigung besitzen; das BAZL stellt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Berechtigungen unter Berücksichtigung seiner Qualifikation und Flugerfahrung aus. Vgl. Fussnote zu Art. 1 Bst. b.
Art. 44 Sonderfälle
1 In Fällen, in denen die Klassen- und Musterberechtigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 gemäss Artikel 43 für das benutzte Luftfahrzeug nicht geeignet sind und das benutzte Luftfahrzeug nicht den Abschnitten 1–5 unterliegt, legt das BAZL im Einzelfall fest: a. welche Voraussetzungen die Pilotinnen und Piloten erfüllen müssen, um das Ausbildungsprogramm zum Erwerb der entsprechenden Berechtigung zu absolvieren; b. welches Ausbildungsprogramm absolviert und welche Prüfung bestanden werden muss, um die entsprechende Berechtigung zu erwerben; und c. unter welchen Voraussetzungen die Berechtigungen gültig bleiben oder verlängert beziehungsweise erneuert werden können. 2 Wer die verschiedenen Ausbildungen gemäss Absatz 1 Buchstabe b anbieten will, muss eine Lehrberechtigung besitzen, und wer die Befähigungsüberprüfungen gemäss Absatz 1 Buchstabe b abnehmen will, muss eine Prüferberechtigung besitzen; das BAZL stellt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Berechtigungen unter Berücksichtigung seiner Qualifikation und Flugerfahrung aus. Vgl. Fussnote zu Art. 1 Bst. b.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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