Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 57 Klassen- oder Musterberechtigung
1 Bordtechnikerinnen und -techniker dürfen ihre Rechte nur ausüben, wenn die Klassen- oder Musterberechtigung für das geführte Luftfahrzeug gültig und in der Pilotenlizenz eingetragen ist. 2 Wer eine andere Klassen- oder Musterberechtigung erwerben will als diejenige, die mit der Ausbildung und Prüfung erworben wurde, muss eine Ausbildung nach Anhang 9 absolvieren und die entsprechende Prüfung bestehen. 3 Bordtechnikerinnen und -techniker dürfen die mit ihrer Klassen- oder Musterberechtigung verbundenen Rechte ausüben, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate 10 Streckenabschnitte als Bordtechnikerin oder -techniker oder einen Streckenabschnitt im Beisein einer oder eines Lehrberechtigten nach Artikel 58 Absatz 4 absolviert haben. 4 Sind die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht erfüllt, erneuert das BAZL eine Klassen- oder Musterberechtigung, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einen Prüfungsflug nach Anhang 9 Ziffer 4.2 besteht.
Art. 57 Klassen- oder Musterberechtigung
1 Bordtechnikerinnen und -techniker dürfen ihre Rechte nur ausüben, wenn die Klassen- oder Musterberechtigung für das geführte Luftfahrzeug gültig und in der Pilotenlizenz eingetragen ist. 2 Wer eine andere Klassen- oder Musterberechtigung erwerben will als diejenige, die mit der Ausbildung und Prüfung erworben wurde, muss eine Ausbildung nach Anhang 9 absolvieren und die entsprechende Prüfung bestehen. 3 Bordtechnikerinnen und -techniker dürfen die mit ihrer Klassen- oder Musterberechtigung verbundenen Rechte ausüben, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate 10 Streckenabschnitte als Bordtechnikerin oder -techniker oder einen Streckenabschnitt im Beisein einer oder eines Lehrberechtigten nach Artikel 58 Absatz 4 absolviert haben. 4 Sind die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht erfüllt, erneuert das BAZL eine Klassen- oder Musterberechtigung, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einen Prüfungsflug nach Anhang 9 Ziffer 4.2 besteht.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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