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Verordnung des UVEK über die nicht europaweit geregelten Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 59 Ausländische Lizenz oder Berechtigung

1 Bordtechnikerinnen und -techniker mit einer gültigen, ausländischen Lizenz oder einer Berechtigung, die eine Bordtechnikerlizenz mit Klassen- oder Musterberechtigung nach Artikel 56 erwerben wollen, müssen: a. eine Ausbildung in den Sachgebieten Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen absolviert haben, die Teil des ATPL-Ausbildungslehrgangs nach FCL.515 sind; b. mindestens 100 Flugstunden auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster absolviert haben; und c. die Prüfung nach Anhang 9 bestanden haben. 2 Um ihre Rechte auf einem in der Schweiz zugelassenen Luftfahrzeug auszuüben, können Bordtechnikerinnen und -techniker mit einer gültigen ausländischen Bordtechnikerlizenz oder einer Berechtigung diese für die Dauer eines Jahres vom BAZL validieren lassen, sofern sie oder er: a. mindestens 100 Flugstunden auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster absolviert haben; b. die Prüfung nach Anhang 9 bestanden haben.

Your change, as a redline

Art. 59 Ausländische Lizenz oder Berechtigung

1 Bordtechnikerinnen und -techniker mit einer gültigen, ausländischen Lizenz oder einer Berechtigung, die eine Bordtechnikerlizenz mit Klassen- oder Musterberechtigung nach Artikel 56 erwerben wollen, müssen: a. eine Ausbildung in den Sachgebieten Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen absolviert haben, die Teil des ATPL-Ausbildungslehrgangs nach FCL.515 sind; b. mindestens 100 Flugstunden auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster absolviert haben; und c. die Prüfung nach Anhang 9 bestanden haben. 2 Um ihre Rechte auf einem in der Schweiz zugelassenen Luftfahrzeug auszuüben, können Bordtechnikerinnen und -techniker mit einer gültigen ausländischen Bordtechnikerlizenz oder einer Berechtigung diese für die Dauer eines Jahres vom BAZL validieren lassen, sofern sie oder er: a. mindestens 100 Flugstunden auf dem entsprechenden Luftfahrzeugmuster absolviert haben; b. die Prüfung nach Anhang 9 bestanden haben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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