Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13
Grenzüberschreitende polizeiliche Handlungen 1 Die Polizeiorgane sind befugt, auf ihrem Kantonsgebiet begonnene polizeiliche Handlungen auf dem Hoheitsgebiet der anderen Kantone fortzusetzen, wenn die örtlich zuständige Polizei wegen der besonderen Dringlichkeit nicht zuvor unterrichtet werden konnte oder nicht rechtzeitig zur Stelle ist, um den Einsatz zu übernehmen. 2 Die örtlich zuständige Polizei ist über den Einsatz sowie die getroffenen Massnahmen so bald als möglich zu informieren. Sobald sie es verlangt, ist der Einsatz einzustellen. 3 Das die Kantonsgrenze überschreitende Polizeiorgan kann direkt an die zuständige Behörde rapportieren. 4 Das die Kantonsgrenze überschreitende Polizeiorgan untersteht während des gesamten Einsatzes dem Recht seines Kantons. Grenzüberschreitende Polizeieinsätze werden interkantonal nicht abgegolten; vorbehalten sind abweichende Vereinbarungen zwischen Kantonen. 5 Die Rechtspflege richtet sich nach dem anwendbaren Recht, die Haftung nach Artikel 11.
Art. 13
Grenzüberschreitende polizeiliche Handlungen 1 Die Polizeiorgane sind befugt, auf ihrem Kantonsgebiet begonnene polizeiliche Handlungen auf dem Hoheitsgebiet der anderen Kantone fortzusetzen, wenn die örtlich zuständige Polizei wegen der besonderen Dringlichkeit nicht zuvor unterrichtet werden konnte oder nicht rechtzeitig zur Stelle ist, um den Einsatz zu übernehmen. 2 Die örtlich zuständige Polizei ist über den Einsatz sowie die getroffenen Massnahmen so bald als möglich zu informieren. Sobald sie es verlangt, ist der Einsatz einzustellen. 3 Das die Kantonsgrenze überschreitende Polizeiorgan kann direkt an die zuständige Behörde rapportieren. 4 Das die Kantonsgrenze überschreitende Polizeiorgan untersteht während des gesamten Einsatzes dem Recht seines Kantons. Grenzüberschreitende Polizeieinsätze werden interkantonal nicht abgegolten; vorbehalten sind abweichende Vereinbarungen zwischen Kantonen. 5 Die Rechtspflege richtet sich nach dem anwendbaren Recht, die Haftung nach Artikel 11.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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