Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Erteilung der Bewilligung 1 Die Bewilligung kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. 2 Sie wird erteilt, wenn die Einrichtung: a) über die für das Leistungsangebot notwendigen Räume und Ausstattungen verfügt; b) genügend qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl beschäftigt; c) die fachliche Leitung bezeichnet hat; d) über eine geeignete Qualitätssicherung verfügt; e) eine sorgfältige, nach den anerkannten Grundsätzen des Berufs, der Ethik und der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Tätigkeit gewährleistet; f) eine der Art und dem Risiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. 3 sGS 912.4. 3 Die Bestimmungen der Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe vom 21. Juni 20114 und der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege vom 21. Juni 20115 werden sachgemäss angewendet, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.
Art. 6
Erteilung der Bewilligung 1 Die Bewilligung kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. 2 Sie wird erteilt, wenn die Einrichtung: a) über die für das Leistungsangebot notwendigen Räume und Ausstattungen verfügt; b) genügend qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl beschäftigt; c) die fachliche Leitung bezeichnet hat; d) über eine geeignete Qualitätssicherung verfügt; e) eine sorgfältige, nach den anerkannten Grundsätzen des Berufs, der Ethik und der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Tätigkeit gewährleistet; f) eine der Art und dem Risiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. 3 sGS 912.4. 3 Die Bestimmungen der Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe vom 21. Juni 20114 und der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege vom 21. Juni 20115 werden sachgemäss angewendet, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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