Propose a change

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Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9

Schulorgane und -gremien Es bestehen folgende Schulorgane und -gremien: a) Gemeinderat b) Eltern- sowie Schülerinnen- und Schülerorganisationen c) Konferenzen und Ausschüsse: 14 Aufgehoben am 15. September 2025 15 Eingefügt am 22. Juni 2009; Marginalie Fassung vom 15. September 2025 16 Fassung vom 15. September 2025 17 Aufgehoben am 15. September 2025 18 Absatz 3 Fassung vom 20. August 2012; Absatz 2 aufgehoben am 20. August 2012; Marginalie Fassung vom 15. September 2025 19 Fassung vom 15. September 2025 – Konferenz der Schulleiterinnen und Schulleiter – Konferenz der Tagesschulleiterinnen und Tagesschulleiter – Konferenz der Schulsportleiterinnen und Schulsportleiter – Konferenz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter d) Direktion Bildung und Soziales (DBS) e) Abteilung, Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport (BSS) f) zuständige Stellen innerhalb der Abteilung BSS g) Schulleitungen h) Tagesschulleitungen i) Koordinationsstelle für besondere Förderung Köniz (KSK) Art. 9a20 Zuständigkeiten, Grundsätze 1 Es gelten folgende Grundsätze: a) Der Gemeinderat ist zuständig 1. für die Aufsicht im Sinn von Artikel 34 VSG; 2. für Festlegungen strategischer Art, die für alle Schulen der Gemeinde gelten sollen. b) Die Direktion Bildung und Soziales ist zuständig für Festlegungen betrieblicher Art, die für alle Schulen der Gemeinde gelten sollen. c) Die Schulleitung ist zuständig für die pädagogische und betriebliche Führung ihrer Schule / Schulen. d) Die Tagesschulleitung ist zuständig für die pädagogische und betriebliche Führung ihrer Tagesschule / Tagesschulen. 2 Bedeutende einzelne Zuständigkeiten sind in den nachfolgenden Bestimmungen sowie im Anhang geregelt. 3 Die weiteren Zuständigkeiten sind in der Verordnung des Gemeinderats oder in Weisungen und ähnlichen Papieren anderer Schulorgane geregelt. Fehlt für einen bestimmten Fall eine Zuständigkeitsregelung, so richtet sich die Zuständigkeit nach Absatz 1. 20 Eingefügt am 15. September 2025 IV. und V.21 VI. Elternmitwirkung und Schülerinnen- und

Your change, as a redline

Art. 9

Schulorgane und -gremien Es bestehen folgende Schulorgane und -gremien: a) Gemeinderat b) Eltern- sowie Schülerinnen- und Schülerorganisationen c) Konferenzen und Ausschüsse: 14 Aufgehoben am 15. September 2025 15 Eingefügt am 22. Juni 2009; Marginalie Fassung vom 15. September 2025 16 Fassung vom 15. September 2025 17 Aufgehoben am 15. September 2025 18 Absatz 3 Fassung vom 20. August 2012; Absatz 2 aufgehoben am 20. August 2012; Marginalie Fassung vom 15. September 2025 19 Fassung vom 15. September 2025 – Konferenz der Schulleiterinnen und Schulleiter – Konferenz der Tagesschulleiterinnen und Tagesschulleiter – Konferenz der Schulsportleiterinnen und Schulsportleiter – Konferenz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter d) Direktion Bildung und Soziales (DBS) e) Abteilung, Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport (BSS) f) zuständige Stellen innerhalb der Abteilung BSS g) Schulleitungen h) Tagesschulleitungen i) Koordinationsstelle für besondere Förderung Köniz (KSK) Art. 9a20 Zuständigkeiten, Grundsätze 1 Es gelten folgende Grundsätze: a) Der Gemeinderat ist zuständig 1. für die Aufsicht im Sinn von Artikel 34 VSG; 2. für Festlegungen strategischer Art, die für alle Schulen der Gemeinde gelten sollen. b) Die Direktion Bildung und Soziales ist zuständig für Festlegungen betrieblicher Art, die für alle Schulen der Gemeinde gelten sollen. c) Die Schulleitung ist zuständig für die pädagogische und betriebliche Führung ihrer Schule / Schulen. d) Die Tagesschulleitung ist zuständig für die pädagogische und betriebliche Führung ihrer Tagesschule / Tagesschulen. 2 Bedeutende einzelne Zuständigkeiten sind in den nachfolgenden Bestimmungen sowie im Anhang geregelt. 3 Die weiteren Zuständigkeiten sind in der Verordnung des Gemeinderats oder in Weisungen und ähnlichen Papieren anderer Schulorgane geregelt. Fehlt für einen bestimmten Fall eine Zuständigkeitsregelung, so richtet sich die Zuständigkeit nach Absatz 1. 20 Eingefügt am 15. September 2025 IV. und V.21 VI. Elternmitwirkung und Schülerinnen- und

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds