Reglement über die Wirtschaftsförderung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20
Modalitäten der Darlehen im Bereich der regionalen Innovationspolitik 1 Unter Berücksichtigung der Kapitalmarktlage wird ein günstiger Zins bestimmt. Er wird so festgelegt, dass er gegenüber den Marktzinsen attraktiv bleibt. 2 Der Zinssatz wird für die laufende Periode auf 0 % festgelegt. Er kann periodisch an die Entwicklung des Kapitalmarkts angepasst werden. 3 Die Darlehensempfängerinnen und -empfänger liefern ausreichende Sicherheiten für die Rückzahlung wie Grundpfandtitel, Versicherungspolicen, Bürgschaften oder Solidarverbindlichkeiten. 4 Der Mindestbetrag für ein Darlehen liegt bei 100'000 Franken (Anteile des Bundes und des Kantons zusammengerechnet). Die Laufzeit des Darlehens wird nach der Art des Projekts festgelegt. In der Regel hat das Darlehen eine Laufzeit von zehn Jahren. Diese kann auf höchstens zwanzig Jahre verlängert werden. 5 Das Darlehen beläuft sich höchstens auf die Hälfte der anerkannten Infrastrukturkosten von privaten Projekten und höchstens auf zwei Drittel der anerkannten Infrastrukturkosten von öffentlichen Projekten oder von Projekten, die im Rahmen einer öffentlich–privaten Partnerschaft durchgeführt werden. 6 Sobald der Gesamtbetrag ausgezahlt worden ist, muss das Darlehen in Jahresraten zurückgezahlt werden. Wird die finanzierte Infrastruktur veräussert, so muss das Darlehen jedoch vorzeitig zurückgezahlt werden. 7 Bis zu vier Fünftel des Darlehens werden im Verhältnis zu den Zahlungen der Empfängerin oder des Empfängers ausgezahlt; der Rest wird nach der Genehmigung der Schlussabrechnung der Arbeiten ausgezahlt.
Art. 20
Modalitäten der Darlehen im Bereich der regionalen Innovationspolitik 1 Unter Berücksichtigung der Kapitalmarktlage wird ein günstiger Zins bestimmt. Er wird so festgelegt, dass er gegenüber den Marktzinsen attraktiv bleibt. 2 Der Zinssatz wird für die laufende Periode auf 0 % festgelegt. Er kann periodisch an die Entwicklung des Kapitalmarkts angepasst werden. 3 Die Darlehensempfängerinnen und -empfänger liefern ausreichende Sicherheiten für die Rückzahlung wie Grundpfandtitel, Versicherungspolicen, Bürgschaften oder Solidarverbindlichkeiten. 4 Der Mindestbetrag für ein Darlehen liegt bei 100'000 Franken (Anteile des Bundes und des Kantons zusammengerechnet). Die Laufzeit des Darlehens wird nach der Art des Projekts festgelegt. In der Regel hat das Darlehen eine Laufzeit von zehn Jahren. Diese kann auf höchstens zwanzig Jahre verlängert werden. 5 Das Darlehen beläuft sich höchstens auf die Hälfte der anerkannten Infrastrukturkosten von privaten Projekten und höchstens auf zwei Drittel der anerkannten Infrastrukturkosten von öffentlichen Projekten oder von Projekten, die im Rahmen einer öffentlich–privaten Partnerschaft durchgeführt werden. 6 Sobald der Gesamtbetrag ausgezahlt worden ist, muss das Darlehen in Jahresraten zurückgezahlt werden. Wird die finanzierte Infrastruktur veräussert, so muss das Darlehen jedoch vorzeitig zurückgezahlt werden. 7 Bis zu vier Fünftel des Darlehens werden im Verhältnis zu den Zahlungen der Empfängerin oder des Empfängers ausgezahlt; der Rest wird nach der Genehmigung der Schlussabrechnung der Arbeiten ausgezahlt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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