Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (UICN) zur Regelung der rechtlichen Stellung der Union in der Schweiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

1. Die Mitglieder des Personals der Union, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind während der Dauer ihrer dienstlichen Tätigkeiten von allen Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden auf den ihnen von der Union ausgerichteten Gehältern, Bezügen und Entschädigungen befreit. 2. Kapitalleistungen, die aus irgendeinem Grunde von einer Pensionskasse oder Fürsorgeeinrichtung geschuldet werden, sind in der Schweiz im Zeitpunkt ihrer Auszahlung ebenfalls von jeglichen Vermögens- und Einkommenssteuern befreit. Dasselbe gilt für alle Kapitalleistungen, die als Entschädigung für Krankheit, Unfall, Invalidität und dergleichen zufallen können. Dagegen geniessen die Erträge von Kapitalleistungen ebenso wie die an ehemalige Mitglieder des Personals der Union ausgerichteten Renten und Pensionen diese Befreiung nicht. 3. Überdies versteht es sich, dass die Schweiz weiterhin die Möglichkeit wahrt, bei der Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes für die normal steuerbaren Einkommensbestandtelle den von der Steuerpflicht befreiten Salären, Gehältern und anderen Bestandteilen des Einkommens der Mitglieder des Personals Rechnung zu tragen.

Your change, as a redline

Art. 6

1. Die Mitglieder des Personals der Union, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind während der Dauer ihrer dienstlichen Tätigkeiten von allen Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden auf den ihnen von der Union ausgerichteten Gehältern, Bezügen und Entschädigungen befreit. 2. Kapitalleistungen, die aus irgendeinem Grunde von einer Pensionskasse oder Fürsorgeeinrichtung geschuldet werden, sind in der Schweiz im Zeitpunkt ihrer Auszahlung ebenfalls von jeglichen Vermögens- und Einkommenssteuern befreit. Dasselbe gilt für alle Kapitalleistungen, die als Entschädigung für Krankheit, Unfall, Invalidität und dergleichen zufallen können. Dagegen geniessen die Erträge von Kapitalleistungen ebenso wie die an ehemalige Mitglieder des Personals der Union ausgerichteten Renten und Pensionen diese Befreiung nicht. 3. Überdies versteht es sich, dass die Schweiz weiterhin die Möglichkeit wahrt, bei der Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes für die normal steuerbaren Einkommensbestandtelle den von der Steuerpflicht befreiten Salären, Gehältern und anderen Bestandteilen des Einkommens der Mitglieder des Personals Rechnung zu tragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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