Propose a change

Verordnung über die Erstellung und den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage für Kabelfernsehen (Antennen-Verordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6

1 In dem von der Gemeinschaftsanlage versorgten Gebiet dürfen weder neue Aussenantennen erstellt noch bestehende erweitert oder ersetzt werden. Ist ein Anschluss an die Gemeinschaftsanlage technisch oder wirtschaftlich noch nicht möglich, so wir die Erstellung einer provisorischen Aussenantenne während einer Übergangsfrist gestattet. Solche Antennen sind innert der in Art. 7 genannten Fristen wieder zu entfernen. 2 In besonderen Fällen kann der Stadtrat Ausnahmebewilligungen erteilen, so zum Beispiel für konzessionierte Sende- und Empfangsanlagen öffentlicher oder privater Dienste sowie für lizenzierte Funkamateure. 3 In dem von der Gemeinschaftsanlage nicht versorgten Gebiet ist für die Bewilligung von neuen Aussenantennen dem Stadtrat ein Gesuch einzureichen. Die Bewilligung wird erteilt, sofern die Anlage den nachstehenden Voraussetzungen entspricht: a) Die Aussenantennen sind auf die für einen guten Empfang notwendigen Masse und Elemente zu beschränken. b) Die Installationen haben den technischen Anforderungen der Gemeinschaftsanlage zu entsprechen, um einen späteren Anschluss zu ermöglichen, falls ein solcher in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. c) Mehrere, dem gleichen Zweck dienende Antennen auf ein und demselben Gebäude oder Wohnblock sind nicht zulässig. Der Erstbesitzer einer Anlage hat weiteren Interessenten das Mitbenützungsrecht gegen angemessene Beteiligung an den Einrichtungs- und Betriebskosten einzuräumen. d) Wo Innenantennen einen guten Empfang gewährleisten, ist auf eine Aussenantenne zu verzichten. Anschluss umliegender Gemeinden Kostenbeiträge Neue Antennen a) Im von der Anlage versorgten Gebiet b) Im von der Anlage nicht versorgten Gebiet Antennen-Verordnung 780.4

Your change, as a redline

Art. 6

1 In dem von der Gemeinschaftsanlage versorgten Gebiet dürfen weder neue Aussenantennen erstellt noch bestehende erweitert oder ersetzt werden. Ist ein Anschluss an die Gemeinschaftsanlage technisch oder wirtschaftlich noch nicht möglich, so wir die Erstellung einer provisorischen Aussenantenne während einer Übergangsfrist gestattet. Solche Antennen sind innert der in Art. 7 genannten Fristen wieder zu entfernen. 2 In besonderen Fällen kann der Stadtrat Ausnahmebewilligungen erteilen, so zum Beispiel für konzessionierte Sende- und Empfangsanlagen öffentlicher oder privater Dienste sowie für lizenzierte Funkamateure. 3 In dem von der Gemeinschaftsanlage nicht versorgten Gebiet ist für die Bewilligung von neuen Aussenantennen dem Stadtrat ein Gesuch einzureichen. Die Bewilligung wird erteilt, sofern die Anlage den nachstehenden Voraussetzungen entspricht: a) Die Aussenantennen sind auf die für einen guten Empfang notwendigen Masse und Elemente zu beschränken. b) Die Installationen haben den technischen Anforderungen der Gemeinschaftsanlage zu entsprechen, um einen späteren Anschluss zu ermöglichen, falls ein solcher in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. c) Mehrere, dem gleichen Zweck dienende Antennen auf ein und demselben Gebäude oder Wohnblock sind nicht zulässig. Der Erstbesitzer einer Anlage hat weiteren Interessenten das Mitbenützungsrecht gegen angemessene Beteiligung an den Einrichtungs- und Betriebskosten einzuräumen. d) Wo Innenantennen einen guten Empfang gewährleisten, ist auf eine Aussenantenne zu verzichten. Anschluss umliegender Gemeinden Kostenbeiträge Neue Antennen a) Im von der Anlage versorgten Gebiet b) Im von der Anlage nicht versorgten Gebiet Antennen-Verordnung 780.4

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds