Energieverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 13
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen 1 Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen können für drei Fälle als Notheizung eingesetzt werden: a) für aussergewöhnliche Klimasituationen (Aussentemperatur fällt unter die Auslegungstemperatur gemäss Norm SIA 384.20121) mit der von der zuständigen Direktion22) bezeichneten Ausgabe) b) für Abwesenheiten zur Aufrechterhaltung des Frostschutzes c) beim Ausfall der Hauptheizung 2 Auf begründetes Gesuch hin kann ausnahmsweise die Installation neuer ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen bewilligt werden, wenn die Installation eines anderen Heizsystems wirtschaftlich nicht zumutbar oder in Anbetracht der Gesamtumstände unverhältnismässig ist. Solche Ausnahmen können unter Anwendung dieser Kriterien gewährt werden für beispielsweise: a) die Beheizung einzelner Arbeitsplätze in ungenügend oder nicht beheizten Räumen 19)SIA 382/1, Lüftungs- und Klimaanlagen - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen. 20)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322). 21)SIA 384.201, Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. 22)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322). b) Schutzbauten c) Bergbahnstationen
Artikel 13
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen 1 Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen können für drei Fälle als Notheizung eingesetzt werden: a) für aussergewöhnliche Klimasituationen (Aussentemperatur fällt unter die Auslegungstemperatur gemäss Norm SIA 384.20121) mit der von der zuständigen Direktion22) bezeichneten Ausgabe) b) für Abwesenheiten zur Aufrechterhaltung des Frostschutzes c) beim Ausfall der Hauptheizung 2 Auf begründetes Gesuch hin kann ausnahmsweise die Installation neuer ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen bewilligt werden, wenn die Installation eines anderen Heizsystems wirtschaftlich nicht zumutbar oder in Anbetracht der Gesamtumstände unverhältnismässig ist. Solche Ausnahmen können unter Anwendung dieser Kriterien gewährt werden für beispielsweise: a) die Beheizung einzelner Arbeitsplätze in ungenügend oder nicht beheizten Räumen 19)SIA 382/1, Lüftungs- und Klimaanlagen - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen. 20)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322). 21)SIA 384.201, Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. 22)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322). b) Schutzbauten c) Bergbahnstationen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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