Energieverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 2
Geltungsbereich 1 Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gelten die Anforderungen im Gebäudebereich für: a) neue Bauten und Anlagen, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden b) Umbauten, Erweiterungen und Umnutzungen von bestehenden Bauten, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, auch wenn die Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind c) Neuinstallationen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn die Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind d) Erneuerungen, Umbauten oder Änderungen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind 2 Die folgenden Bauvorhaben gelten als Neubauten und haben die Anforderungen an Neubauten zu erfüllen: a) provisorische Bauten und Fahrnisbauten, die länger als drei Jahre bestehen bleiben b) Erweiterungen (z. B. Aufstockungen und Anbauten) * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses c) Auskernungen 3 Bei Umbauten und Umnutzungen gelten die Bestimmungen dieser Verordnung nur für die jeweils betroffenen Gebäudeteile.
Artikel 2
Geltungsbereich 1 Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gelten die Anforderungen im Gebäudebereich für: a) neue Bauten und Anlagen, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden b) Umbauten, Erweiterungen und Umnutzungen von bestehenden Bauten, die beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden, auch wenn die Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind c) Neuinstallationen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn die Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind d) Erneuerungen, Umbauten oder Änderungen gebäudetechnischer Anlagen, auch wenn diese Massnahmen baurechtlich nicht bewilligungspflichtig sind 2 Die folgenden Bauvorhaben gelten als Neubauten und haben die Anforderungen an Neubauten zu erfüllen: a) provisorische Bauten und Fahrnisbauten, die länger als drei Jahre bestehen bleiben b) Erweiterungen (z. B. Aufstockungen und Anbauten) * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses c) Auskernungen 3 Bei Umbauten und Umnutzungen gelten die Bestimmungen dieser Verordnung nur für die jeweils betroffenen Gebäudeteile.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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