Energieverordnung
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Change 1
Artikel 28
Betriebsoptimierung 1 Von der Pflicht zur Vornahme einer Betriebsoptimierung gemäss Artikel 21 des Energiegesetzes des Kantons Uri sind folgende Bauten befreit: a) Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von weniger als 200'000 kWh pro Jahr b) Betriebsstätten, die als Grossverbraucher eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, im KMU-Modell integriert sind oder nachweisen können, dass sie bereits eine mehrjährige systematische Betriebsoptimierung durchführen 2 Eine Betriebsoptimierung umfasst die Überprüfung der Einstell- und Verbrauchswerte der Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. Gegebenenfalls sind die Anlagen neu einzustellen. 38)Merkblatt SIA 2031, Energieausweis für Gebäude 39)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322) 3 Die Durchführung der Betriebsoptimierung ist in einem Bericht festzuhalten, der über die Arbeiten Auskunft gibt. Zudem muss die Berichterstattung eine Angabe über die Entwicklung des Energieverbrauchs enthalten. 4 Eine periodische Betriebsoptimierung ist alle fünf Jahre vorzunehmen. 5 Die Dokumentationen zu den Betriebsoptimierungen sind während zehn Jahren aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. A1 Anhang 1: Grenzwert gewichteter Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten Artikel A1-1 1 Grenzwert gewichteter Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten: Gebäudekategorie EHWLK in kWh/(m²∙Jahr) I Wohnen MFH 35 II Wohnen EFH 35 III Verwaltung 40 IV Schulen 35 V Verkauf 40 VI Restaurants 45 VII Versammlungslokale 40 VIII Spitäler 70 IX Industrie 20 X Lager 20 XI Sportbauten 25 XII Hallenbäder keine Anforderung an EHWLK A2 Anhang 2: Standardlösungskombinationen gewichteter Energieverbrauch Artikel A2-1 Kombination 1 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.17 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft Artikel A2-2 Kombination 2 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.17 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Th. Solaranlage für WW mit mind. 2% der EBF 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft e) Stückholzfeuerung Artikel A2-3 Kombination 3 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien Artikel A2-4 Kombination 4 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 0.8 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft Artikel A2-5 Kombination 5 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) d) Th. Solaranlage für WW mit mind. 2% der EBF 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft e) Stückholzfeuerung f) Gas-Wärmepumpe mit erneuerbarem Gas Artikel A2-6 Randbedingungen 1 Randbedingungen: a) Die Jahresarbeitszahl JAZ für gasbetriebene Wärmepumpen muss mindestens 1.4 betragen b) Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung bei einer kontrollierten Wohnungslüftung KWL muss dem Stand der Technik entsprechen c) Fernwärme: Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien, sofern fossiler Anteil <= 20 Prozent A3 Anhang 3: Standardlösungskombinationen für den Heizungsersatz Artikel A3-1 1 Standardlösungskombinationen für den Heizungsersatz: a) 1: Kompletter Fensterersatz, Ug ≤ 0.7 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 2, 3, 4, 5, 6, 7 b) 2: Dämmung des Dachs, U ≤ 0.2 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 3, 4, 5, 6, 7 c) 3: Dämmung der Fassade, U ≤ 0.2 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 2, 4, 5, 6, 7 d) 4: Thermische Solaranlage für die Wassererwärmung mit einer Absorberfläche grösser als 2 Prozent der Energiebezugsfläche in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 e) 5: Photovoltaikanlage für die Wassererwärmung mit einer Modulfläche grösser als 6 Prozent der Energiebezugsfläche in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 f) 6: Mit einem Elektromotor betriebener Wärmepumpenboiler für die Wassererwärmung in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 g) 7: Komfortlüftung (kontrollierte Wohnungslüftung KWL) mit Zuluft, Abluft und WRG in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 h) 8: Thermische Solaranlage für die Wassererwärmung und die Heizungsunterstützung mit einer Absorberfläche grösser als 7 Prozent der Energiebezugsfläche 2 Die Festlegung der Standardlösungen basiert auf einem massgebenden Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von 100 kWh/(m²∙Jahr). 3 Bereits getätigte Massnahmen werden angerechnet. Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 12.11.2025 01.10.2026 Erlass Erstfassung 2026-17 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 12.11.2025 01.10.2026 Erstfassung 2026-17
Artikel 28
Betriebsoptimierung 1 Von der Pflicht zur Vornahme einer Betriebsoptimierung gemäss Artikel 21 des Energiegesetzes des Kantons Uri sind folgende Bauten befreit: a) Betriebsstätten mit einem Elektrizitätsverbrauch von weniger als 200'000 kWh pro Jahr b) Betriebsstätten, die als Grossverbraucher eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, im KMU-Modell integriert sind oder nachweisen können, dass sie bereits eine mehrjährige systematische Betriebsoptimierung durchführen 2 Eine Betriebsoptimierung umfasst die Überprüfung der Einstell- und Verbrauchswerte der Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation. Gegebenenfalls sind die Anlagen neu einzustellen. 38)Merkblatt SIA 2031, Energieausweis für Gebäude 39)Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322) 3 Die Durchführung der Betriebsoptimierung ist in einem Bericht festzuhalten, der über die Arbeiten Auskunft gibt. Zudem muss die Berichterstattung eine Angabe über die Entwicklung des Energieverbrauchs enthalten. 4 Eine periodische Betriebsoptimierung ist alle fünf Jahre vorzunehmen. 5 Die Dokumentationen zu den Betriebsoptimierungen sind während zehn Jahren aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. A1 Anhang 1: Grenzwert gewichteter Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten Artikel A1-1 1 Grenzwert gewichteter Energiebedarf pro Jahr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung in Neubauten: Gebäudekategorie EHWLK in kWh/(m²∙Jahr) I Wohnen MFH 35 II Wohnen EFH 35 III Verwaltung 40 IV Schulen 35 V Verkauf 40 VI Restaurants 45 VII Versammlungslokale 40 VIII Spitäler 70 IX Industrie 20 X Lager 20 XI Sportbauten 25 XII Hallenbäder keine Anforderung an EHWLK A2 Anhang 2: Standardlösungskombinationen gewichteter Energieverbrauch Artikel A2-1 Kombination 1 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.17 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft Artikel A2-2 Kombination 2 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.17 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Th. Solaranlage für WW mit mind. 2% der EBF 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft e) Stückholzfeuerung Artikel A2-3 Kombination 3 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien Artikel A2-4 Kombination 4 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 0.8 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft Artikel A2-5 Kombination 5 1 Gebäudehülle: a) Opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/(m²·K) b) Fenster: 1.0 W/(m²·K) c) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) d) Th. Solaranlage für WW mit mind. 2% der EBF 2 Standardlösungskombinationen Wärmerzeugung: a) Elektr. Wärmepumpe Erdsonde oder Wasser b) Automatische Holzfeuerung c) Fernwärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien d) Elektr. Wärmepumpe Aussenluft e) Stückholzfeuerung f) Gas-Wärmepumpe mit erneuerbarem Gas Artikel A2-6 Randbedingungen 1 Randbedingungen: a) Die Jahresarbeitszahl JAZ für gasbetriebene Wärmepumpen muss mindestens 1.4 betragen b) Der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung bei einer kontrollierten Wohnungslüftung KWL muss dem Stand der Technik entsprechen c) Fernwärme: Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien, sofern fossiler Anteil <= 20 Prozent A3 Anhang 3: Standardlösungskombinationen für den Heizungsersatz Artikel A3-1 1 Standardlösungskombinationen für den Heizungsersatz: a) 1: Kompletter Fensterersatz, Ug ≤ 0.7 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 2, 3, 4, 5, 6, 7 b) 2: Dämmung des Dachs, U ≤ 0.2 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 3, 4, 5, 6, 7 c) 3: Dämmung der Fassade, U ≤ 0.2 W/(m²∙K), in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 2, 4, 5, 6, 7 d) 4: Thermische Solaranlage für die Wassererwärmung mit einer Absorberfläche grösser als 2 Prozent der Energiebezugsfläche in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 e) 5: Photovoltaikanlage für die Wassererwärmung mit einer Modulfläche grösser als 6 Prozent der Energiebezugsfläche in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 f) 6: Mit einem Elektromotor betriebener Wärmepumpenboiler für die Wassererwärmung in Kombination mit Massnahme 1, 2 oder 3 g) 7: Komfortlüftung (kontrollierte Wohnungslüftung KWL) mit Zuluft, Abluft und WRG in Kombination mit einer Massnahme aus folgender Auswahl: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 h) 8: Thermische Solaranlage für die Wassererwärmung und die Heizungsunterstützung mit einer Absorberfläche grösser als 7 Prozent der Energiebezugsfläche 2 Die Festlegung der Standardlösungen basiert auf einem massgebenden Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von 100 kWh/(m²∙Jahr). 3 Bereits getätigte Massnahmen werden angerechnet. Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 12.11.2025 01.10.2026 Erlass Erstfassung 2026-17 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 12.11.2025 01.10.2026 Erstfassung 2026-17
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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