Energieverordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 4
Winterlicher Wärmeschutz 1 Neubauten, Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen müssen die Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz einhalten. 2 Die beiden Nachweisverfahren für die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden richten sich nach der Norm SIA 380/11) mit der von der zuständigen Direktion2) bezeichneten Ausgabe, wobei die Grenzwerte für den Einzelbauteilnachweis oder den Systemnachweis eingehalten werden müssen. 3 Wird der Systemnachweis erbracht, gilt eine Zusatzanforderung an den spezifischen Heizleistungsbedarf. Dieser darf 20 W/m² bei den Gebäudekategorien Wohnen MFH (I) und Schulen (IV), respektive 25 W/m² bei den Gebäudekategorien Wohnen EFH (II) und Verwaltung (III) nicht überschreiten. 4 Erleichterte Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz der Gebäudehülle sind möglich bei Gebäuden, die auf weniger als 10°C aktiv beheizt werden. 1) SIA 380/1, Heizwärmebedarf. 2) Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322).
Artikel 4
Winterlicher Wärmeschutz 1 Neubauten, Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen müssen die Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz einhalten. 2 Die beiden Nachweisverfahren für die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden richten sich nach der Norm SIA 380/11) mit der von der zuständigen Direktion2) bezeichneten Ausgabe, wobei die Grenzwerte für den Einzelbauteilnachweis oder den Systemnachweis eingehalten werden müssen. 3 Wird der Systemnachweis erbracht, gilt eine Zusatzanforderung an den spezifischen Heizleistungsbedarf. Dieser darf 20 W/m² bei den Gebäudekategorien Wohnen MFH (I) und Schulen (IV), respektive 25 W/m² bei den Gebäudekategorien Wohnen EFH (II) und Verwaltung (III) nicht überschreiten. 4 Erleichterte Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz der Gebäudehülle sind möglich bei Gebäuden, die auf weniger als 10°C aktiv beheizt werden. 1) SIA 380/1, Heizwärmebedarf. 2) Baudirektion; vgl. Artikel 1 und 6 Organisationsreglement (RB 2.3322).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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