Baugesetz der Gemeinde Haldenstein
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Zonenschemal
Zone Dorfzone DA Wohnzone W 1 Wohnzone W 2 Wohnzone W 3 Wohn- Gewerbezone WG 3 Gewerbezone G Sport- Zone SP Zone für öffentl. Bauten u. Anlagen Zone für Windenergieanlagen Ausnützungsziffer (AZ) 1.1 0.55 0.65 0.85 0.85 1) - - Gesamthöhe 13.50 7.50 12.00 13.00 13.00 13.00 7.50 .. 5) Grenzabstand 3) klein 4) gross 4) 2.50 2.50 5.00 7.00 7.00 7.00 2.50 2.50 Gebäudelänge 25.00 20.00 25.00 30.00 30.001) 80.00 20.00 - Emissionen mässig nicht nicht nicht mässig mässig mässig nicht mässig Lärmempfindlichkeitsstufe ES 2) III II II II III III III 11/111 III 1) Für reine Gewerbebauten in der Wohn-/Gewerbezone gilt eine AZ von 0.95 und eine Gebäudelänge von 40 m. 2) In den nicht aufgeführten Zonen der Grundnutzung gilt Empfindlichkeitsstufe III 3) Bei An- und Kleinbauten beträgt der Grenzabstand in allen Bauzonen 2.50 m. Unterirdische Bauten und jene Teile von Unterniveaubauten, die das gewachsene oder abgegrabene Terrain nicht überragen, müssen keinen Grenzabstand einhalten. (Definition siehe Art. 19) 4) Der grössere Grenzabstand ist in der Regel vor der Hauptfassade oder der gegen Süden gerichteten Fassade anzuwenden. Auf den anderen drei Seiten gilt der kleine Grenzabstand. 5) Die max. Nabenhöhe beträgt max. 105 m, die Länge des Rotorblattes beträgt max. 50 m. b) Begriffe und Messweisen
Art. 13 Zonenschemal
Zone Dorfzone DA Wohnzone W 1 Wohnzone W 2 Wohnzone W 3 Wohn- Gewerbezone WG 3 Gewerbezone G Sport- Zone SP Zone für öffentl. Bauten u. Anlagen Zone für Windenergieanlagen Ausnützungsziffer (AZ) 1.1 0.55 0.65 0.85 0.85 1) - - Gesamthöhe 13.50 7.50 12.00 13.00 13.00 13.00 7.50 .. 5) Grenzabstand 3) klein 4) gross 4) 2.50 2.50 5.00 7.00 7.00 7.00 2.50 2.50 Gebäudelänge 25.00 20.00 25.00 30.00 30.001) 80.00 20.00 - Emissionen mässig nicht nicht nicht mässig mässig mässig nicht mässig Lärmempfindlichkeitsstufe ES 2) III II II II III III III 11/111 III 1) Für reine Gewerbebauten in der Wohn-/Gewerbezone gilt eine AZ von 0.95 und eine Gebäudelänge von 40 m. 2) In den nicht aufgeführten Zonen der Grundnutzung gilt Empfindlichkeitsstufe III 3) Bei An- und Kleinbauten beträgt der Grenzabstand in allen Bauzonen 2.50 m. Unterirdische Bauten und jene Teile von Unterniveaubauten, die das gewachsene oder abgegrabene Terrain nicht überragen, müssen keinen Grenzabstand einhalten. (Definition siehe Art. 19) 4) Der grössere Grenzabstand ist in der Regel vor der Hauptfassade oder der gegen Süden gerichteten Fassade anzuwenden. Auf den anderen drei Seiten gilt der kleine Grenzabstand. 5) Die max. Nabenhöhe beträgt max. 105 m, die Länge des Rotorblattes beträgt max. 50 m. b) Begriffe und Messweisen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.