Propose a change

Baugesetz der Gemeinde Haldenstein

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14 Ausnützungsziffer

1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der Summe anrechenbaren Geschossfläche (aGF) der Gebäude zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF). Sie wird berechnet: AZ = aGF/aGSF 2 Als anrechenbare Geschossfläche gilt die Summe aller Hauptnutzflächen (HNF) gemäss SIA Norm 416. Verkehrsflächen (VF), Konstruktionsflächen (KF) und Nebennutzflächen (NNF) gemäss SIA Norm 416 sind anzurechnen, sofern sie über dem massgebenden Terrain oder weniger als 1.60 m unter dem massgebenden Terrain liegen. 3 Nicht angerechnet werden: - Funktionsflächen (FF) gemäss SIA Norm 416; - Flächen, deren lichte Höhe unter 1.60 rn liegt; - Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume, Holzschöpfe, Gartenhäuschen für Gartengeräte, Kleinställe und dgl. 4 Zur anrechenbare Grundstücksfläche gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile mit Einschluss der Flächen der Hauszufahrten. Nicht angerechnet werden die Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung. 5 Die Baubehörde kann Nutzungsübertragungen zwischen angrenzenden oder bloss durch Strassen, Bäche oder Bahnen getrennten Grundstücken innerhalb der gleichen Bauzone zulassen, wenn eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen vorliegt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Vorbehalten bleiben weitergehende Nutzungsverlegungen nach den Anordnungen des Generellen Gestaltungsplanes, eines Arealplans oder eines Quartierplans. 6 Bei Abparzellierungen müssen die abgetrennten Flächen für sich allein zonengemäss überbaut werden können. Die neuen Parzellen dürfen nur soweit überbaut werden, als die Ausnützungsziffer über die ganze ursprüngliche Parzelle eingehalten wird. 7 Wird die zulässige AZ durch ein Bauvorhaben um mehr als 20 % unterschritten, ist das Gebäude auf dem Grundstück so zu platzieren, dass auch die verbleibende AZ sinnvoll genutzt werden kann. 8 Die Baubehörde führt eine Kontrolle über die Ausnützung der Grundstücke. Sie lässt Nutzungsübertragungen im Grundbuch anmerken.

Your change, as a redline

Art. 14 Ausnützungsziffer

1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der Summe anrechenbaren Geschossfläche (aGF) der Gebäude zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF). Sie wird berechnet: AZ = aGF/aGSF 2 Als anrechenbare Geschossfläche gilt die Summe aller Hauptnutzflächen (HNF) gemäss SIA Norm 416. Verkehrsflächen (VF), Konstruktionsflächen (KF) und Nebennutzflächen (NNF) gemäss SIA Norm 416 sind anzurechnen, sofern sie über dem massgebenden Terrain oder weniger als 1.60 m unter dem massgebenden Terrain liegen. 3 Nicht angerechnet werden: - Funktionsflächen (FF) gemäss SIA Norm 416; - Flächen, deren lichte Höhe unter 1.60 rn liegt; - Fahrzeugeinstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume, Holzschöpfe, Gartenhäuschen für Gartengeräte, Kleinställe und dgl. 4 Zur anrechenbare Grundstücksfläche gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile mit Einschluss der Flächen der Hauszufahrten. Nicht angerechnet werden die Flächen der Grund-, Grob- und Feinerschliessung. 5 Die Baubehörde kann Nutzungsübertragungen zwischen angrenzenden oder bloss durch Strassen, Bäche oder Bahnen getrennten Grundstücken innerhalb der gleichen Bauzone zulassen, wenn eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen vorliegt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Vorbehalten bleiben weitergehende Nutzungsverlegungen nach den Anordnungen des Generellen Gestaltungsplanes, eines Arealplans oder eines Quartierplans. 6 Bei Abparzellierungen müssen die abgetrennten Flächen für sich allein zonengemäss überbaut werden können. Die neuen Parzellen dürfen nur soweit überbaut werden, als die Ausnützungsziffer über die ganze ursprüngliche Parzelle eingehalten wird. 7 Wird die zulässige AZ durch ein Bauvorhaben um mehr als 20 % unterschritten, ist das Gebäude auf dem Grundstück so zu platzieren, dass auch die verbleibende AZ sinnvoll genutzt werden kann. 8 Die Baubehörde führt eine Kontrolle über die Ausnützung der Grundstücke. Sie lässt Nutzungsübertragungen im Grundbuch anmerken.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds