Baugesetz der Gemeinde Haldenstein
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25 Erhaltungszone Batänja / Herenberg, Ergänzende Bestimmungen
Erneuerungen bzw. Umnutzung von bestehenden Bauten sind unter Einhaltung der nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen zulässig: 1 Allgemeines: Die Kosten der Gestaltungsberatung gehen zu Lasten der Baugesuchsteller. Die Errichtung von untergeordneten Anbauten (Nebennutzungen) bis 5.0 m3 pro Gebäude kann unter grösstmöglicher Sorgfalt und im Interesse der Erhaltung der historischen Bausubstanz bewilligt werden. Für bestehende Wohnbauten (ohne Aussenplätze) und neu geschaffene Wohnbauten kann die Errichtung eines Aussensitzplatzes im Umfang von maximal von 5.0 m2 pro Objekt bewilligt werden. Bedingung ist, dass sie sich bezüglich Gestaltung und Materialisierung vorzüglich in das gewachsene Terrain und das bestehende Baugefüge einordnen. Sonnenkollektoren sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass eine möglichst unaufdringliche Erscheinung gewährleistet ist. 2. Wohnbauten: Bestehende, historische Wohnbauten und Anlagen sind in ihrem ursprünglichen Charakter und in ihrer Substanz zu erhalten. Störende, neuzeitliche Eingriffe sind zu beseitigen. 3. Ökonomiebauten: Das äussere Erscheinungsbild der bestehenden, traditionellen Ökonomiegebäude (Stallscheunen) ist möglichst unverändert zu erhalten. Eine Umnutzung zu Wohnzwecken ist in der Regel nur innerhalb des bestehenden Heuraumes zulässig. Der Stallteil soll in seiner heutigen Form erhalten bleiben und im wesentlichen als Lager- und Nebenraum, WC, Zugänge und dgl. genutzt werden. Für bauliche Eingriffe, welche im Zusammenhang mit der Umnutzung der Heuräume zu Wohnzwecken stehen, gelten folgende Grundsätze und nachfolgende erläuternde Gestaltungsskizzen: • Die bestehenden Zugänge (Heuraumtore und Stalleingänge) sind zu erhalten. Es dürfen keine neue Zugänge, die nach aussen in Erscheinung treten, erstellt werden. • Pro Objekt (Heuraum) ist die Errichtung eines Kaminzuges gestattet. Nach Aussen soll dieser schlicht in der Regel als Stahlkamin in Erscheinung treten. • Wärmetechnische Massnahmen, wie z. B. der Einbau von Dichtungsebenen, Dämmschichten, Fenstern, Fensterläden, Türen inkl. der dazu erforderlichen Unterkonstruktionen, haben auf den Innenseiten der bestehenden Umfassungsflächen (Heuraumboden, Dachunterseite, Rundholzwände) zu erfolgen. • Die neuen Belichtungsöffnungen, welche auf der Aussenseite des Rundholzstrickes in Erscheinung treten, dürfen insgesamt max. 8% der anrechenbaren Gebäudefläche des jeweiligen Heuraumes umfassen. • Neue Öffnungen im Rundholzstrick sind in traditioneller Art auszubilden (Ausbrüche auf bestehende Balkenlagen abgestimmt mit seitlichem Stützpfosten). • Bei Erneuerungen der Dacheindeckung ist der charakteristische Dachaufbau (Konstruktion, Material, schlanke Dachrandabschlüsse) wiederherzustellen. Das anfallende Regenwasser darf über Dachrinnen und Speier abgeführt werden (keine Fallrohre). 4. Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht Für die landwirtschaftlichen Umschwungsflächen gemäss Generellem Gestaltungsplan gilt eine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht. Diese ist von den Grundeigentümern in der Erhaltungszone zu erfüllen und ist im Grundbuch anmerken zu lassen. Dritte haben die Pflege ihres Landes zu dulden, sofern sie es nicht selber bewirtschaften oder bewirtschaften lassen. Werden die Bewirtschaftungs- und Pflegeverpflichtungen nicht erfüllt, lässt die Baubehörde die notwendigen Massnahmen auf Kosten der Säumigen ausführen. Können die Kosten von den Säumigen nicht eingefordert werden, sind diese Bewirtschaftungs- und Pflegekosten von den übrigen Grundeigentümern entsprechend ihrer Vorteilsnutzung in der jeweiligen Erhaltungszone einzufordern.
Art. 25 Erhaltungszone Batänja / Herenberg, Ergänzende Bestimmungen
Erneuerungen bzw. Umnutzung von bestehenden Bauten sind unter Einhaltung der nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen zulässig: 1 Allgemeines: Die Kosten der Gestaltungsberatung gehen zu Lasten der Baugesuchsteller. Die Errichtung von untergeordneten Anbauten (Nebennutzungen) bis 5.0 m3 pro Gebäude kann unter grösstmöglicher Sorgfalt und im Interesse der Erhaltung der historischen Bausubstanz bewilligt werden. Für bestehende Wohnbauten (ohne Aussenplätze) und neu geschaffene Wohnbauten kann die Errichtung eines Aussensitzplatzes im Umfang von maximal von 5.0 m2 pro Objekt bewilligt werden. Bedingung ist, dass sie sich bezüglich Gestaltung und Materialisierung vorzüglich in das gewachsene Terrain und das bestehende Baugefüge einordnen. Sonnenkollektoren sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass eine möglichst unaufdringliche Erscheinung gewährleistet ist. 2. Wohnbauten: Bestehende, historische Wohnbauten und Anlagen sind in ihrem ursprünglichen Charakter und in ihrer Substanz zu erhalten. Störende, neuzeitliche Eingriffe sind zu beseitigen. 3. Ökonomiebauten: Das äussere Erscheinungsbild der bestehenden, traditionellen Ökonomiegebäude (Stallscheunen) ist möglichst unverändert zu erhalten. Eine Umnutzung zu Wohnzwecken ist in der Regel nur innerhalb des bestehenden Heuraumes zulässig. Der Stallteil soll in seiner heutigen Form erhalten bleiben und im wesentlichen als Lager- und Nebenraum, WC, Zugänge und dgl. genutzt werden. Für bauliche Eingriffe, welche im Zusammenhang mit der Umnutzung der Heuräume zu Wohnzwecken stehen, gelten folgende Grundsätze und nachfolgende erläuternde Gestaltungsskizzen: • Die bestehenden Zugänge (Heuraumtore und Stalleingänge) sind zu erhalten. Es dürfen keine neue Zugänge, die nach aussen in Erscheinung treten, erstellt werden. • Pro Objekt (Heuraum) ist die Errichtung eines Kaminzuges gestattet. Nach Aussen soll dieser schlicht in der Regel als Stahlkamin in Erscheinung treten. • Wärmetechnische Massnahmen, wie z. B. der Einbau von Dichtungsebenen, Dämmschichten, Fenstern, Fensterläden, Türen inkl. der dazu erforderlichen Unterkonstruktionen, haben auf den Innenseiten der bestehenden Umfassungsflächen (Heuraumboden, Dachunterseite, Rundholzwände) zu erfolgen. • Die neuen Belichtungsöffnungen, welche auf der Aussenseite des Rundholzstrickes in Erscheinung treten, dürfen insgesamt max. 8% der anrechenbaren Gebäudefläche des jeweiligen Heuraumes umfassen. • Neue Öffnungen im Rundholzstrick sind in traditioneller Art auszubilden (Ausbrüche auf bestehende Balkenlagen abgestimmt mit seitlichem Stützpfosten). • Bei Erneuerungen der Dacheindeckung ist der charakteristische Dachaufbau (Konstruktion, Material, schlanke Dachrandabschlüsse) wiederherzustellen. Das anfallende Regenwasser darf über Dachrinnen und Speier abgeführt werden (keine Fallrohre). 4. Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht Für die landwirtschaftlichen Umschwungsflächen gemäss Generellem Gestaltungsplan gilt eine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht. Diese ist von den Grundeigentümern in der Erhaltungszone zu erfüllen und ist im Grundbuch anmerken zu lassen. Dritte haben die Pflege ihres Landes zu dulden, sofern sie es nicht selber bewirtschaften oder bewirtschaften lassen. Werden die Bewirtschaftungs- und Pflegeverpflichtungen nicht erfüllt, lässt die Baubehörde die notwendigen Massnahmen auf Kosten der Säumigen ausführen. Können die Kosten von den Säumigen nicht eingefordert werden, sind diese Bewirtschaftungs- und Pflegekosten von den übrigen Grundeigentümern entsprechend ihrer Vorteilsnutzung in der jeweiligen Erhaltungszone einzufordern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.