Propose a change

Baugesetz der Gemeinde Haldenstein

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 27 Materialaufbereitungszone

1 Die Materialaufbereitungszone ist bestimmt für Bauten, Anlagen und die Zwischenlagerung von Materialien im Zusammenhang mit der Gewinnung und Aufbereitung von Kies, der Aufbereitung von Heissmischgut und Beton, der Wiederaufbereitung von Abbruchmaterialien wie Beton, Mörtel, Belag und anderer wiederverwendbarer Materialien. In der Materialaufbereitungszone dürfen keine Materialien dauernd abgelagert werden. 2 Die Erstellung von Wohnungen ist nicht gestattet. Büro- und Ausstellungsräume sowie Aufenthaltsräume für Personal und WC-Anlagen sind zulässig, soweit sie betrieblich mit einer zonenkonformen Nutzung in Verbindung stehen.1 3 Die Materialaufbereitungsflächen sind nach Abschluss der Nutzung für die Materialaufbereitung im Sinne der künftigen Nutzung zu gestalten und zu rekultivieren. Der Abschluss der Nutzung ist in der Regel gegeben, wenn benachbarte Abbaugebiete geschlossen werden. Der Gemeindevorstand trifft die erforderlichen Massnahmen im Baubewilligungsverfahren. Er kann insbesondere eine geeignete Sicherstellung (zweckgebundenes Depositum) für die Kosten verlangen, welche für die Rekultivierung erforderlich sind. 4 Für Materialaufbereitungsvorhaben erlässt die Gemeinde einen Generellen Gestaltungsplan.

Your change, as a redline

Art. 27 Materialaufbereitungszone

1 Die Materialaufbereitungszone ist bestimmt für Bauten, Anlagen und die Zwischenlagerung von Materialien im Zusammenhang mit der Gewinnung und Aufbereitung von Kies, der Aufbereitung von Heissmischgut und Beton, der Wiederaufbereitung von Abbruchmaterialien wie Beton, Mörtel, Belag und anderer wiederverwendbarer Materialien. In der Materialaufbereitungszone dürfen keine Materialien dauernd abgelagert werden. 2 Die Erstellung von Wohnungen ist nicht gestattet. Büro- und Ausstellungsräume sowie Aufenthaltsräume für Personal und WC-Anlagen sind zulässig, soweit sie betrieblich mit einer zonenkonformen Nutzung in Verbindung stehen.1 3 Die Materialaufbereitungsflächen sind nach Abschluss der Nutzung für die Materialaufbereitung im Sinne der künftigen Nutzung zu gestalten und zu rekultivieren. Der Abschluss der Nutzung ist in der Regel gegeben, wenn benachbarte Abbaugebiete geschlossen werden. Der Gemeindevorstand trifft die erforderlichen Massnahmen im Baubewilligungsverfahren. Er kann insbesondere eine geeignete Sicherstellung (zweckgebundenes Depositum) für die Kosten verlangen, welche für die Rekultivierung erforderlich sind. 4 Für Materialaufbereitungsvorhaben erlässt die Gemeinde einen Generellen Gestaltungsplan.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds