Baugesetz der Gemeinde Haldenstein
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 47 Siloballen
1 Siloballen sind ausserhalb der Vegetationszeit grundsätzlich in der Umgebung des Betriebszentrums oder eines Betriebsgebäudes zu lagern. Sie dürfen weder auf offenem Feld, noch im Wald, noch entlang von öffentlichen Verkehrsanlagen und nur unter Berücksichtigung der baupolizeilichen Vorschriften in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen deponiert werden, ausser es liegt eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen vor und es stehen keine öffentlichen Interessen entgegen. 2 Siloballen sind angemessen und in geeigneter Weise gegen Wildschäden und dgl. zu schützen. 3 Eine dauerhafte Anhäufung von Rundballensilagen (mehr als 6 Monate), die in Ausmass und Funktion einer Hochsilo- oder Fahrsiloanlage gleichkommen, ist bewilligungspflichtig. 4 Bei dem vorübergehenden, beziehungsweise kurzfristigen Abstellen von Rundballensilagen (weniger als 6 Monate), sind die materiellrechtlichen Bestimmungen (Grenzabstände, Höhenbegrenzungen, Wald-, Gewässer- und Strassenabstände, Verunstaltungsverbot etc.) einzuhalten. 3. Gestaltung
Art. 47 Siloballen
1 Siloballen sind ausserhalb der Vegetationszeit grundsätzlich in der Umgebung des Betriebszentrums oder eines Betriebsgebäudes zu lagern. Sie dürfen weder auf offenem Feld, noch im Wald, noch entlang von öffentlichen Verkehrsanlagen und nur unter Berücksichtigung der baupolizeilichen Vorschriften in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen deponiert werden, ausser es liegt eine Vereinbarung zwischen den Betroffenen vor und es stehen keine öffentlichen Interessen entgegen. 2 Siloballen sind angemessen und in geeigneter Weise gegen Wildschäden und dgl. zu schützen. 3 Eine dauerhafte Anhäufung von Rundballensilagen (mehr als 6 Monate), die in Ausmass und Funktion einer Hochsilo- oder Fahrsiloanlage gleichkommen, ist bewilligungspflichtig. 4 Bei dem vorübergehenden, beziehungsweise kurzfristigen Abstellen von Rundballensilagen (weniger als 6 Monate), sind die materiellrechtlichen Bestimmungen (Grenzabstände, Höhenbegrenzungen, Wald-, Gewässer- und Strassenabstände, Verunstaltungsverbot etc.) einzuhalten. 3. Gestaltung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.