Propose a change

Baugesetz der Gemeinde Haldenstein

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 49 Dächer

1 Bei der Dachgestaltung ist auf die ortsüblichen Formen, Farben und Materialien Bezug zu nehmen. Bei geneigten Dächern, die unmittelbar am Strassenrand liegen, sind Schneefänge anzubringen. Folgende Dacheindeckungen gelten als ortsüblich: Dachziegel aus Ton und Beton, Faserzementplatten, Dachplatten aus Metall, Metalldächer aus Falz- oder Profilblechen. In der Dorfzone sind mit Ausnahme von Dachplatten aus Metall dieselben Dacheindeckungen erlaubt.' 2 In der Dorfzone sind nur Giebeldächer mit einer Neigung von 35 % bis 100 `)/0 zulässig. Andere Dachformen sind zulässig für An-, Klein- und Unterniveaubauten sowie für mehrgeschossige Anbauten bis 10 m2 pro Geschoss. Zudem sind andere Dachformen für landwirtschaftliche und gewerbliche Bauten, soweit betriebliche Gründe dies bedingen, zulässig. 3 In der Wohnzone und in der Wohn-Gewerbezone sind nur Giebel- und Walmdächer mit einer Neigung von 25% bis 100% zulässig. Andere Dachformen sind zulässig für An-, Klein- und Unterniveaubauten sowie für untergeordnete angebaute mehrgeschossige Gebäudeteile bis 10 m2 pro Geschoss. Zudem sind andere Dachformen für gewerbliche Bauten, soweit betriebliche Gründe dies bedingen, zulässig. 4 Dachaufbauten, ausgenommen in der Dorfzone, dürfen nicht breiter als 3.00 m sein. Werden zwei und mehr Aufbauten erstellt, so dürfen sie insgesamt nicht mehr als einen Drittel der Trauflänge betragen. 5 Dachaufbauten in der Dorfzone dürfen nicht breiter als 1.50 m sein. Werden zwei und mehr Aufbauten erstellt, so dürfen sie insgesamt nicht mehr als einen Drittel der Trauflänge betragen. Bei positiver Gestaltungsberatung kann die Baubehörde Abweichungen bis zu einer Breite von 3.00 m erlauben.1 6 Dacheinschnitte in der Dorfzone dürfen im Orts-, Platz- und Gassenbild nicht störend in Erscheinung treten. Ihre Bodenfläche darf einen Zehntel der entsprechenden Dachhälfte nicht überschreiten. Pro Gebäude darf sie jedoch nicht mehr als 6 m2 betragen. 7 In der Dorfzone beträgt der Dachvorsprung in der Regel 0 - 50 cm.1

Your change, as a redline

Art. 49 Dächer

1 Bei der Dachgestaltung ist auf die ortsüblichen Formen, Farben und Materialien Bezug zu nehmen. Bei geneigten Dächern, die unmittelbar am Strassenrand liegen, sind Schneefänge anzubringen. Folgende Dacheindeckungen gelten als ortsüblich: Dachziegel aus Ton und Beton, Faserzementplatten, Dachplatten aus Metall, Metalldächer aus Falz- oder Profilblechen. In der Dorfzone sind mit Ausnahme von Dachplatten aus Metall dieselben Dacheindeckungen erlaubt.' 2 In der Dorfzone sind nur Giebeldächer mit einer Neigung von 35 % bis 100 `)/0 zulässig. Andere Dachformen sind zulässig für An-, Klein- und Unterniveaubauten sowie für mehrgeschossige Anbauten bis 10 m2 pro Geschoss. Zudem sind andere Dachformen für landwirtschaftliche und gewerbliche Bauten, soweit betriebliche Gründe dies bedingen, zulässig. 3 In der Wohnzone und in der Wohn-Gewerbezone sind nur Giebel- und Walmdächer mit einer Neigung von 25% bis 100% zulässig. Andere Dachformen sind zulässig für An-, Klein- und Unterniveaubauten sowie für untergeordnete angebaute mehrgeschossige Gebäudeteile bis 10 m2 pro Geschoss. Zudem sind andere Dachformen für gewerbliche Bauten, soweit betriebliche Gründe dies bedingen, zulässig. 4 Dachaufbauten, ausgenommen in der Dorfzone, dürfen nicht breiter als 3.00 m sein. Werden zwei und mehr Aufbauten erstellt, so dürfen sie insgesamt nicht mehr als einen Drittel der Trauflänge betragen. 5 Dachaufbauten in der Dorfzone dürfen nicht breiter als 1.50 m sein. Werden zwei und mehr Aufbauten erstellt, so dürfen sie insgesamt nicht mehr als einen Drittel der Trauflänge betragen. Bei positiver Gestaltungsberatung kann die Baubehörde Abweichungen bis zu einer Breite von 3.00 m erlauben.1 6 Dacheinschnitte in der Dorfzone dürfen im Orts-, Platz- und Gassenbild nicht störend in Erscheinung treten. Ihre Bodenfläche darf einen Zehntel der entsprechenden Dachhälfte nicht überschreiten. Pro Gebäude darf sie jedoch nicht mehr als 6 m2 betragen. 7 In der Dorfzone beträgt der Dachvorsprung in der Regel 0 - 50 cm.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds