Propose a change

Verordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 47

Verlängerung des Dienstverhältnisses über das gesetzliche AHV-Alter hinaus 1 Sofern die Erfordernisse der Institution nicht dagegen sprechen, kann die Anstellungsbehörde das Dienstverhältnis eines Mitarbeitenden, der das gesetzliche AHV-Alter erreicht hat, auf Anfrage ganz oder teilweise verlängern, wenn er darum ersucht und folgende Bedingungen kumulativ erfüllt: a) der Mitarbeitende erfüllt sämtliche Aufgaben seines Pflichtenhefts und gibt sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch hinsichtlich des Arbeitsverhaltens volle Zufriedenheit, und b) gegen den Mitarbeitenden darf während der letzten 5 Jahre keine administrative Massnahme verhängt worden sein, und c) der Mitarbeitende muss die allgemeinen, seiner Funktion entsprechenden Pflichten gemäss Artikel 55 dieser Verordnung erfüllen. 2 Der Mitarbeitende muss spätestens sechs Monate vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters beziehungsweise sechs Monate vor jeder weiteren Verlängerung um die Verlängerung ersuchen. 3 Die Verlängerung beträgt grundsätzlich ein Jahr. Auf begründetes Gesuch des Mitarbeitenden können weitere Verlängerungen des Dienstverhältnisses für die Dauer eines Jahres vorgesehen werden. 4 Der Anstellungsstatus zum Zeitpunkt der Annahme der Verlängerung ist auf die in den voranstehenden Absätzen genannten Verlängerungen anwendbar. 5 Die Anstellungsbehörde und das Mitglied des Lehrkörpers, welches das gesetzliche AHV-Alter während des Verwaltungsjahres erreicht hat, können vereinbaren, das Dienstverhältnis bis zum Ende des Verwaltungsjahres fortzusetzen. Das Gesuch muss grundsätzlich zu Beginn des Verwaltungsjahres, spätestens jedoch drei Monate vor dem Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters vorliegen.

Your change, as a redline

Art. 47

Verlängerung des Dienstverhältnisses über das gesetzliche AHV-Alter hinaus 1 Sofern die Erfordernisse der Institution nicht dagegen sprechen, kann die Anstellungsbehörde das Dienstverhältnis eines Mitarbeitenden, der das gesetzliche AHV-Alter erreicht hat, auf Anfrage ganz oder teilweise verlängern, wenn er darum ersucht und folgende Bedingungen kumulativ erfüllt: a) der Mitarbeitende erfüllt sämtliche Aufgaben seines Pflichtenhefts und gibt sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch hinsichtlich des Arbeitsverhaltens volle Zufriedenheit, und b) gegen den Mitarbeitenden darf während der letzten 5 Jahre keine administrative Massnahme verhängt worden sein, und c) der Mitarbeitende muss die allgemeinen, seiner Funktion entsprechenden Pflichten gemäss Artikel 55 dieser Verordnung erfüllen. 2 Der Mitarbeitende muss spätestens sechs Monate vor Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters beziehungsweise sechs Monate vor jeder weiteren Verlängerung um die Verlängerung ersuchen. 3 Die Verlängerung beträgt grundsätzlich ein Jahr. Auf begründetes Gesuch des Mitarbeitenden können weitere Verlängerungen des Dienstverhältnisses für die Dauer eines Jahres vorgesehen werden. 4 Der Anstellungsstatus zum Zeitpunkt der Annahme der Verlängerung ist auf die in den voranstehenden Absätzen genannten Verlängerungen anwendbar. 5 Die Anstellungsbehörde und das Mitglied des Lehrkörpers, welches das gesetzliche AHV-Alter während des Verwaltungsjahres erreicht hat, können vereinbaren, das Dienstverhältnis bis zum Ende des Verwaltungsjahres fortzusetzen. Das Gesuch muss grundsätzlich zu Beginn des Verwaltungsjahres, spätestens jedoch drei Monate vor dem Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters vorliegen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it