Verordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis
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Change 1
Art. 80
Persönliche Entwicklung, berufliche Aus- und Weiterbildung 1 Die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Personalentwicklungsmassnahmen erlauben: a) die Mitarbeitenden in der Realisierung ihrer aktuellen und zukünftigen Tätigkeiten und Herausforderungen zu unterstützen; b) den Bedarf an qualifiziertem und motiviertem Personal, Spezialisten, Projekt- und Führungsmanagern zu decken; c) den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu entsprechen; d) das technologische, wissenschaftliche und methodische Monitoring zu fördern; e) die den Mitarbeitenden gebotene Flexibilität und Mobilität zu wahren und zu verbessern; f) an der persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden teilzuhaben; g) die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Attraktivität der PH-VS als Arbeitgeber zu fördern. 2 Die Direktion schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige persönliche und berufliche Entwicklung. 3 Die Direktion legt die Bestimmungen für die individuelle berufliche Aus- und Weiterbildung auf dem Reglementsweg fest und fördert die persönlichen, fachlichen, sozialen und führungsrelevanten Kompetenzen des Personals. 4 Die Direktion stellt gemäss den finanziellen Möglichkeiten die notwendigen Mittel zur Verfügung, um eine angemessene Personalentwicklung zu gewährleisten.
Art. 80
Persönliche Entwicklung, berufliche Aus- und Weiterbildung 1 Die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Personalentwicklungsmassnahmen erlauben: a) die Mitarbeitenden in der Realisierung ihrer aktuellen und zukünftigen Tätigkeiten und Herausforderungen zu unterstützen; b) den Bedarf an qualifiziertem und motiviertem Personal, Spezialisten, Projekt- und Führungsmanagern zu decken; c) den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu entsprechen; d) das technologische, wissenschaftliche und methodische Monitoring zu fördern; e) die den Mitarbeitenden gebotene Flexibilität und Mobilität zu wahren und zu verbessern; f) an der persönlichen Entwicklung der Mitarbeitenden teilzuhaben; g) die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und die Attraktivität der PH-VS als Arbeitgeber zu fördern. 2 Die Direktion schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige persönliche und berufliche Entwicklung. 3 Die Direktion legt die Bestimmungen für die individuelle berufliche Aus- und Weiterbildung auf dem Reglementsweg fest und fördert die persönlichen, fachlichen, sozialen und führungsrelevanten Kompetenzen des Personals. 4 Die Direktion stellt gemäss den finanziellen Möglichkeiten die notwendigen Mittel zur Verfügung, um eine angemessene Personalentwicklung zu gewährleisten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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