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Gemeindevertrag über die Organisation des Zivilschutzes in den Gemeinden Horw, Kriens und Luzern

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
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Art. 11 d. Verwaltung

Aufgaben, Befugnisse 1 Die ZSO Pilatus führt eine eigene Verwaltung, die sich in einer der Vertragsgemeinden zu befinden hat. 2 Auf die Anstellungsverhältnisse der Angestellten der ZSO Pilatus ist sinngemäss das Personalrecht der Stadt Luzern anwendbar. Als zuständige Behörde nach städtischem Personalrecht gilt bei der ZSO Pilatus: a. Die Zivilschutzkommission für die Chefin oder den Chef ZSO; b. die Chefin oder der Chef ZSO für die Angestellten der ZSO Pilatus. Zuständig für Anordnungen nach Art. 23 Abs. 3 PR 1, 29 Abs. 1 lit. g, 31 Abs. 4 PVo 2 ist die Zivilschutzkommission. 3 Die Verwaltung hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Erledigung der anfallenden Vollzugsarbeiten der ZSO Pilatus, insbesondere der Ausbildung; b. Vollzug der Vorschriften über die Kontrollführung nach den Weisungen von Bund, Kanton und Gemeinden; c. Erledigung aller Administrativ- und Verwaltungsarbeiten für Leitung und Stab der ZSO Pilatus; d. Sie ist die Anlaufstelle für alle Behörden, Instanzen, Schutzdienstpflichtigen, Bevölkerung, Lieferanten, usw.; e. Sie bereitet den Voranschlag zuhanden der Zivilschutzkommission vor; f. Sie führt eine Geschäftsbuchhaltung. 4 Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Verwaltung eng mit den Einwohnerkontrollen und den Sektionschefinnen oder -chefs, sowie mit Leitung und Stab der ZSO Pilatus zusammen.

Your change, as a redline

Art. 11 d. Verwaltung

Aufgaben, Befugnisse 1 Die ZSO Pilatus führt eine eigene Verwaltung, die sich in einer der Vertragsgemeinden zu befinden hat. 2 Auf die Anstellungsverhältnisse der Angestellten der ZSO Pilatus ist sinngemäss das Personalrecht der Stadt Luzern anwendbar. Als zuständige Behörde nach städtischem Personalrecht gilt bei der ZSO Pilatus: a. Die Zivilschutzkommission für die Chefin oder den Chef ZSO; b. die Chefin oder der Chef ZSO für die Angestellten der ZSO Pilatus. Zuständig für Anordnungen nach Art. 23 Abs. 3 PR 1, 29 Abs. 1 lit. g, 31 Abs. 4 PVo 2 ist die Zivilschutzkommission. 3 Die Verwaltung hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Erledigung der anfallenden Vollzugsarbeiten der ZSO Pilatus, insbesondere der Ausbildung; b. Vollzug der Vorschriften über die Kontrollführung nach den Weisungen von Bund, Kanton und Gemeinden; c. Erledigung aller Administrativ- und Verwaltungsarbeiten für Leitung und Stab der ZSO Pilatus; d. Sie ist die Anlaufstelle für alle Behörden, Instanzen, Schutzdienstpflichtigen, Bevölkerung, Lieferanten, usw.; e. Sie bereitet den Voranschlag zuhanden der Zivilschutzkommission vor; f. Sie führt eine Geschäftsbuchhaltung. 4 Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Verwaltung eng mit den Einwohnerkontrollen und den Sektionschefinnen oder -chefs, sowie mit Leitung und Stab der ZSO Pilatus zusammen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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