Propose a change

Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 2 Hinterlegung der Bonds (§ 23 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes)

(1) Eine Hinterlegung von Dollarbonds nach § 23 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes ist in den Vereinigten Staaten von Amerika vorbehaltlich des Absatzes 2 nur bei der vom Bundesminister der Finanzen bestimmten Bank zulässig (Allgemeine Hinterlegungsstelle). Als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmt der Bundesminister der Finanzen eine Bank, die auf Grund der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Staaten gegründet ist, ihre Hauptniederlassung in der Stadt New York im Staate New York hat und deren Kapital einschließlich Reserven mindestens 100 Millionen Dollar beträgt. Der Bundesminister der Finanzen kann nach seinem Ermessen die Bestimmung der Allgemeinen Hinterlegungsstelle aufheben und eine andere Bank, die den Bedingungen des Satzes 2 entspricht, als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmen. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann für bestimmte Arten von Dollarbonds an Stelle der Allgemeinen Hinterlegungsstelle die Zahlungsagenten als Hinterlegungsstelle bestimmen (Besondere Hinterlegungsstellen). (3) Die Allgemeine Hinterlegungsstelle und etwaige Besondere Hinterlegungsstellen sind im Bundesanzeiger sowie in der von der Regierung der Vereinigten Staaten bezeichneten Weise bekanntzumachen.

Your change, as a redline

§ 2 Hinterlegung der Bonds (§ 23 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes)

(1) Eine Hinterlegung von Dollarbonds nach § 23 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes ist in den Vereinigten Staaten von Amerika vorbehaltlich des Absatzes 2 nur bei der vom Bundesminister der Finanzen bestimmten Bank zulässig (Allgemeine Hinterlegungsstelle). Als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmt der Bundesminister der Finanzen eine Bank, die auf Grund der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Staaten gegründet ist, ihre Hauptniederlassung in der Stadt New York im Staate New York hat und deren Kapital einschließlich Reserven mindestens 100 Millionen Dollar beträgt. Der Bundesminister der Finanzen kann nach seinem Ermessen die Bestimmung der Allgemeinen Hinterlegungsstelle aufheben und eine andere Bank, die den Bedingungen des Satzes 2 entspricht, als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmen. (2) Der Bundesminister der Finanzen kann für bestimmte Arten von Dollarbonds an Stelle der Allgemeinen Hinterlegungsstelle die Zahlungsagenten als Hinterlegungsstelle bestimmen (Besondere Hinterlegungsstellen). (3) Die Allgemeine Hinterlegungsstelle und etwaige Besondere Hinterlegungsstellen sind im Bundesanzeiger sowie in der von der Regierung der Vereinigten Staaten bezeichneten Weise bekanntzumachen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds