Propose a change

Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 5 Verfahren nach der Anmeldung (§ 24 Abs. 2, 3, § 27 Abs. 2 des Gesetzes)

(1) Nach Eingang der Anmeldung trifft die Bereinigungsstelle diejenigen Maßnahmen, die durch § 24 Abs. 2 des Gesetzes vorgeschrieben sind. (2) Macht die Bereinigungsstelle von den in § 24 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 3 des Gesetzes genannten Befugnissen Gebrauch, so hat sie den Anmelder aufzufordern, die Beweismittel oder Angaben innerhalb dreier Monate nach Eingang der Aufforderung einzureichen. Sie hat diese Frist zu verlängern oder eine erneute Frist zu gewähren, wenn der Anmelder aus hinreichendem Grunde darum nachsucht. (3) Sobald die Bereinigungsstelle die Unterlagen für hinreichend vollständig erachtet, soll sie über die Anerkennung entscheiden; in jedem Falle soll sie die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erlassen, es sei denn, daß besondere Umstände des Einzelfalles einer Entscheidung innerhalb dieser Frist entgegenstehen. (4) In keinem Falle darf die Anerkennung abgelehnt werden, ohne daß zuvor die Bereinigungsstelle den Anmelder über die einer Anerkennung entgegenstehenden Tatsachen und Beweismittel unterrichtet und ihm Gelegenheit gegeben hat, dazu Stellung zu nehmen. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. (5) Wenn die Bereinigungsstelle die Rückgabe oder Freigabe eines anerkannten Dollarbonds anordnet (§ 27 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes), so veranlaßt sie, daß dem Bond eine in Stahlstich oder sonst fälschungssicher hergestellte Bescheinigung angeheftet wird, es sei denn, daß der Anmelder vor dieser Anordnung den Umtausch des Bonds gegen einen neuen Bond verlangt hat und daß der neue Bond im Zeitpunkt der Anordnung zur Aushändigung an den Anmelder zur Verfügung steht.

Your change, as a redline

§ 5 Verfahren nach der Anmeldung (§ 24 Abs. 2, 3, § 27 Abs. 2 des Gesetzes)

(1) Nach Eingang der Anmeldung trifft die Bereinigungsstelle diejenigen Maßnahmen, die durch § 24 Abs. 2 des Gesetzes vorgeschrieben sind. (2) Macht die Bereinigungsstelle von den in § 24 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 3 des Gesetzes genannten Befugnissen Gebrauch, so hat sie den Anmelder aufzufordern, die Beweismittel oder Angaben innerhalb dreier Monate nach Eingang der Aufforderung einzureichen. Sie hat diese Frist zu verlängern oder eine erneute Frist zu gewähren, wenn der Anmelder aus hinreichendem Grunde darum nachsucht. (3) Sobald die Bereinigungsstelle die Unterlagen für hinreichend vollständig erachtet, soll sie über die Anerkennung entscheiden; in jedem Falle soll sie die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erlassen, es sei denn, daß besondere Umstände des Einzelfalles einer Entscheidung innerhalb dieser Frist entgegenstehen. (4) In keinem Falle darf die Anerkennung abgelehnt werden, ohne daß zuvor die Bereinigungsstelle den Anmelder über die einer Anerkennung entgegenstehenden Tatsachen und Beweismittel unterrichtet und ihm Gelegenheit gegeben hat, dazu Stellung zu nehmen. Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. (5) Wenn die Bereinigungsstelle die Rückgabe oder Freigabe eines anerkannten Dollarbonds anordnet (§ 27 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes), so veranlaßt sie, daß dem Bond eine in Stahlstich oder sonst fälschungssicher hergestellte Bescheinigung angeheftet wird, es sei denn, daß der Anmelder vor dieser Anordnung den Umtausch des Bonds gegen einen neuen Bond verlangt hat und daß der neue Bond im Zeitpunkt der Anordnung zur Aushändigung an den Anmelder zur Verfügung steht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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