Propose a change

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

3. Erster Staatsanwalt 1 Die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt: a) leitet die Staatsanwaltschaft und steht ihrer Konferenz vor; b) vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen; c)* … d) bezeichnet bei Anständen über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Kantons St.Gallen den Gerichtsstand; e) kann im Einzelfall Untersuchungen abweichend von der örtlichen Zuständigkeit einem Untersuchungsamt zuteilen; f) übt im Übrigen die Funktionen einer Leitenden Staatsanwältin bzw. eines Leitenden Staatsanwaltes aus. 18 Art. 367 Abs. 5 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0; abgekürzt StGB). 19 Art. 12 Abs. 1 eidgV über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen vom 3. Dezember 2004 (SR 363.1; abgekürzt DNA-Profil-Verordnung). 20 Art. 22 Abs. 3 der eidgV über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten vom 6. Dezember 2013 (SR 361.3).

Your change, as a redline

Art. 10

3. Erster Staatsanwalt 1 Die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt: a) leitet die Staatsanwaltschaft und steht ihrer Konferenz vor; b) vertritt die Staatsanwaltschaft nach aussen; c)* … d) bezeichnet bei Anständen über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Kantons St.Gallen den Gerichtsstand; e) kann im Einzelfall Untersuchungen abweichend von der örtlichen Zuständigkeit einem Untersuchungsamt zuteilen; f) übt im Übrigen die Funktionen einer Leitenden Staatsanwältin bzw. eines Leitenden Staatsanwaltes aus. 18 Art. 367 Abs. 5 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0; abgekürzt StGB). 19 Art. 12 Abs. 1 eidgV über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen vom 3. Dezember 2004 (SR 363.1; abgekürzt DNA-Profil-Verordnung). 20 Art. 22 Abs. 3 der eidgV über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten vom 6. Dezember 2013 (SR 361.3).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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