Geschäftsordnung der Einbürgerungskommission der Stadt Luzern
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4
3 Protokoll 1 Die zuständige Dienstabteilung erstellt das Sitzungsprotokoll. Dieses gibt mindestens Aufschluss über a. Anwesenheit; b. Beschlussfähigkeit; c. Ausstand; d. Traktanden; e. Gespräch zwischen den gesuchstellenden Personen und den Kommissionsmitgliedern (aufgeteilt in Fragen und Antworten); f. Anträge, Beschlüsse und Aufträge; g. Sitzungsdauer. 2 Bei Zusicherung kann auf die Protokollierung des Gesprächs zwischen den gesuchstellenden Personen und den Kommissionsmitgliedern gemäss lit. e verzichtet werden. Neue Tatsachen und wesentliche Änderungen gegenüber dem Einbürgerungsdossier sind in einem Beschlussprotokoll festzuhalten. 3 Die Verhandlungen können elektronisch aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung dient ausschliesslich der Protokollhilfe und wird nach Genehmigung des Protokolls gelöscht, spätestens nach Eintritt der Rechtskraft des zu erlassenen Entscheids. Die Beratung innerhalb der Einbürgerungskommission wird nicht aufgezeichnet. 4 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Einbürgerungskommission spätestens 30 Tage nach der Sitzung zugestellt und wird an der folgenden Sitzung genehmigt. 5 Dem zuständigen Mitglied des Stadtrates wird das Protokoll zur Kenntnis zugestellt.
Art. 4
3 Protokoll 1 Die zuständige Dienstabteilung erstellt das Sitzungsprotokoll. Dieses gibt mindestens Aufschluss über a. Anwesenheit; b. Beschlussfähigkeit; c. Ausstand; d. Traktanden; e. Gespräch zwischen den gesuchstellenden Personen und den Kommissionsmitgliedern (aufgeteilt in Fragen und Antworten); f. Anträge, Beschlüsse und Aufträge; g. Sitzungsdauer. 2 Bei Zusicherung kann auf die Protokollierung des Gesprächs zwischen den gesuchstellenden Personen und den Kommissionsmitgliedern gemäss lit. e verzichtet werden. Neue Tatsachen und wesentliche Änderungen gegenüber dem Einbürgerungsdossier sind in einem Beschlussprotokoll festzuhalten. 3 Die Verhandlungen können elektronisch aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung dient ausschliesslich der Protokollhilfe und wird nach Genehmigung des Protokolls gelöscht, spätestens nach Eintritt der Rechtskraft des zu erlassenen Entscheids. Die Beratung innerhalb der Einbürgerungskommission wird nicht aufgezeichnet. 4 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Einbürgerungskommission spätestens 30 Tage nach der Sitzung zugestellt und wird an der folgenden Sitzung genehmigt. 5 Dem zuständigen Mitglied des Stadtrates wird das Protokoll zur Kenntnis zugestellt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.