Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Ungarn über den regelmässigen Luftverkehr
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
1. Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei die in diesem Abkommen festgelegten Rechte zum Zwecke des Betriebes der vereinbarten Linien auf den im Anhang festgelegten Strecken. 2. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Anhanges zu diesem Abkommen geniesst jede Vertragspartei zum Zwecke des Betriebes der vereinbarten Linien: a. das Recht, das Gebiet der anderen Vertragspartei ohne Landung zu überfliegen; b. das Recht, auf dem genannten Gebiet technische Landungen vorzunehmen; c. das Recht, auf dem genannten Gebiet an den im Anhang festgelegten Punkten im internationalen Verkehr Fluggäste, Waren und Postsendungen aufzunehmen und abzusetzen. 3. Keine Bestimmung dieses Abkommens soll so ausgelegt werden, als ob dadurch der bezeichneten Unternehmung einer Vertragspartei das Recht erteilt würde, in dem Gebiet der anderen Vertragspartei Fluggäste, Waren und Postsendungen an Bord zu nehmen, welche gegen Entschädigung befördert wurden und die für einen anderen Punkt des Gebietes dieser Vertragspartei bestimmt sind.
Art. 2
1. Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei die in diesem Abkommen festgelegten Rechte zum Zwecke des Betriebes der vereinbarten Linien auf den im Anhang festgelegten Strecken. 2. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Anhanges zu diesem Abkommen geniesst jede Vertragspartei zum Zwecke des Betriebes der vereinbarten Linien: a. das Recht, das Gebiet der anderen Vertragspartei ohne Landung zu überfliegen; b. das Recht, auf dem genannten Gebiet technische Landungen vorzunehmen; c. das Recht, auf dem genannten Gebiet an den im Anhang festgelegten Punkten im internationalen Verkehr Fluggäste, Waren und Postsendungen aufzunehmen und abzusetzen. 3. Keine Bestimmung dieses Abkommens soll so ausgelegt werden, als ob dadurch der bezeichneten Unternehmung einer Vertragspartei das Recht erteilt würde, in dem Gebiet der anderen Vertragspartei Fluggäste, Waren und Postsendungen an Bord zu nehmen, welche gegen Entschädigung befördert wurden und die für einen anderen Punkt des Gebietes dieser Vertragspartei bestimmt sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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