Verfassung des Kantons Graubünden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 22
1 Niemand darf seiner kantonalen Rechtsmittelbehörde oder seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehören. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. 2 Mitglieder der Regierung und der richterlichen Behörden sowie das voll- und hauptamtliche Personal des Kantons dürfen nicht dem Grossen Rat angehören. 3 Richterinnen und Richter dürfen nicht der Regierung angehören. 4 Mitglieder der Regierung und Mitglieder der richterlichen Behörden, die im Vollpensum tätig sind, dürfen nicht der Bundesversammlung oder dem Bundesgericht angehören. 5 Das Gesetz regelt weitere Fälle der Unvereinbarkeit von Ämtern und Aufgaben, den Verwandtenausschluss sowie die Ausnahmen. Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495).
Art. 22
1 Niemand darf seiner kantonalen Rechtsmittelbehörde oder seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehören. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. 2 Mitglieder der Regierung und der richterlichen Behörden sowie das voll- und hauptamtliche Personal des Kantons dürfen nicht dem Grossen Rat angehören. 3 Richterinnen und Richter dürfen nicht der Regierung angehören. 4 Mitglieder der Regierung und Mitglieder der richterlichen Behörden, die im Vollpensum tätig sind, dürfen nicht der Bundesversammlung oder dem Bundesgericht angehören. 5 Das Gesetz regelt weitere Fälle der Unvereinbarkeit von Ämtern und Aufgaben, den Verwandtenausschluss sowie die Ausnahmen. Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495). Angenommen in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2025. Gewährleistungsbeschluss vom 20. Sept. 2023 (BBl 2023 2331 Art. 4, 1495).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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