Propose a change

Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4.21 Streitbeilegung

1) Einschlägige Artikel von Kapitel 9 finden auf die Schlichtung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Kapitel ergeben, gemäss den Änderungen dieses Artikels Anwendung. 2) Konsultationen nach Kapitel 9 zu Finanzdienstleistungen umfassen offizielle Vertreter einer für dieses Abkommen zuständigen Behörde oder einer Finanzbehörde. Die Vertragsparteien unterrichten den Unterausschuss über die Ergebnisse ihrer Konsultationen. 3) Art. 9.4 findet, mit folgenden Änderungen, Anwendung: a) einigen sich die Vertragsparteien darauf, so besteht das Schiedsgericht vollständig aus Einzelpersonen mit den Qualifikationen nach Abs. 4; und b) in allen anderen Fällen i) kann jede Streitpartei Einzelpersonen bestimmen, welche die Anforderungen nach Art. 9.5 Abs. 7 erfüllen; und ii) bei Beschwerde einer Vertragspartei gegen die Anrufung von Art. 4.8 muss der Vorsitz des Schiedsgerichts die Qualifikationen nach Abs. 4 erfüllen, sofern nicht die Vertragsparteien anders entscheiden. 4) Sofern dieses Kapitel nichts Anderes bestimmt, gilt für Mitglieder des Schiedsgerichts über Finanzdienstleistungen: a) dass sie die Qualifikationen nach Art. 9.5 erfüllen; und b) Experten sind oder Erfahrung in Recht und Praxis von Finanzdienstleistungen haben, was die Regulierung von Finanzinstitutionen einschliessen kann. 5) In Bezug auf Abs. 5 von Art. 9.10 findet, soweit durchführbar, Folgendes Anwendung. Betrifft die umstrittene Massnahme: a) ausschliesslich den Finanzdienstleistungssektor, so strebt die Beschwerdeführerin zunächst an, ausschliesslich Vorteile im Finanzdienstleistungssektor auszusetzen; b) den Finanzdienstleistungssektor und einen anderen Sektor, so strebt die Beschwerdeführerin zunächst an, Vorteile in den entsprechenden Sektoren und mit einem der umstrittenen Massnahme vergleichbaren Effekt innerhalb jedes einzelnen der betroffenen Sektoren auszusetzen; oder c) ausschliesslich einen anderen Sektor als den Finanzdienstleistungssektor, so versucht die Beschwerdeführerin die Aussetzung von Vorteilen im Finanzdienstleistungssektor zu vermeiden.

Your change, as a redline

Art. 4.21 Streitbeilegung

1) Einschlägige Artikel von Kapitel 9 finden auf die Schlichtung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Kapitel ergeben, gemäss den Änderungen dieses Artikels Anwendung. 2) Konsultationen nach Kapitel 9 zu Finanzdienstleistungen umfassen offizielle Vertreter einer für dieses Abkommen zuständigen Behörde oder einer Finanzbehörde. Die Vertragsparteien unterrichten den Unterausschuss über die Ergebnisse ihrer Konsultationen. 3) Art. 9.4 findet, mit folgenden Änderungen, Anwendung: a) einigen sich die Vertragsparteien darauf, so besteht das Schiedsgericht vollständig aus Einzelpersonen mit den Qualifikationen nach Abs. 4; und b) in allen anderen Fällen i) kann jede Streitpartei Einzelpersonen bestimmen, welche die Anforderungen nach Art. 9.5 Abs. 7 erfüllen; und ii) bei Beschwerde einer Vertragspartei gegen die Anrufung von Art. 4.8 muss der Vorsitz des Schiedsgerichts die Qualifikationen nach Abs. 4 erfüllen, sofern nicht die Vertragsparteien anders entscheiden. 4) Sofern dieses Kapitel nichts Anderes bestimmt, gilt für Mitglieder des Schiedsgerichts über Finanzdienstleistungen: a) dass sie die Qualifikationen nach Art. 9.5 erfüllen; und b) Experten sind oder Erfahrung in Recht und Praxis von Finanzdienstleistungen haben, was die Regulierung von Finanzinstitutionen einschliessen kann. 5) In Bezug auf Abs. 5 von Art. 9.10 findet, soweit durchführbar, Folgendes Anwendung. Betrifft die umstrittene Massnahme: a) ausschliesslich den Finanzdienstleistungssektor, so strebt die Beschwerdeführerin zunächst an, ausschliesslich Vorteile im Finanzdienstleistungssektor auszusetzen; b) den Finanzdienstleistungssektor und einen anderen Sektor, so strebt die Beschwerdeführerin zunächst an, Vorteile in den entsprechenden Sektoren und mit einem der umstrittenen Massnahme vergleichbaren Effekt innerhalb jedes einzelnen der betroffenen Sektoren auszusetzen; oder c) ausschliesslich einen anderen Sektor als den Finanzdienstleistungssektor, so versucht die Beschwerdeführerin die Aussetzung von Vorteilen im Finanzdienstleistungssektor zu vermeiden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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