Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4.6 Inländerbehandlung
1) Verpflichtungen zur Inländerbehandlung richten sich nach Art. XVII GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird. 2) Darüber hinaus gewährt unter Bedingungen der Inländerbehandlung jede Vertragspartei den in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Erbringern von Finanzdienstleistungen Zugang zu den von staatlichen Stellen betriebenen Zahlungs- und Verrechnungssystemen sowie zu offiziellen Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten, die für die normale Durchführung der üblichen Geschäfte zur Verfügung stehen. Mit diesem Absatz ist nicht beabsichtigt, Zugang zu den für Notlagen vorgesehenen letzten Finanzierungsmöglichkeiten der Vertragspartei zu gewähren. 3) Verlangt eine Vertragspartei, dass die Erbringer von Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei Mitglied einer Selbstverwaltungskörperschaft, einer Wertpapierbörse oder eines Terminkontraktmarkts, einer Verrechnungsstelle oder einer anderen Organisation oder Vereinigung oder daran beteiligt sein oder Zugang dazu haben müssen, um auf der gleichen Grundlage wie die Erbringer von Finanzdienstleistungen der betreffenden Vertragspartei Finanzdienstleistungen erbringen zu können, oder wenn die Vertragspartei unmittelbar oder mittelbar solche Einhaltungen, Vorrechte oder Vorteile für die Erbringung von Finanzdienstleistungen bereitstellt, so stellt die Vertragspartei sicher, dass solche Einrichtungen den im Hoheitsgebiet der Vertragspartei niedergelassenen Erbringern von Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei Inländerbehandlung gewähren.
Art. 4.6 Inländerbehandlung
1) Verpflichtungen zur Inländerbehandlung richten sich nach Art. XVII GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird. 2) Darüber hinaus gewährt unter Bedingungen der Inländerbehandlung jede Vertragspartei den in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Erbringern von Finanzdienstleistungen Zugang zu den von staatlichen Stellen betriebenen Zahlungs- und Verrechnungssystemen sowie zu offiziellen Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten, die für die normale Durchführung der üblichen Geschäfte zur Verfügung stehen. Mit diesem Absatz ist nicht beabsichtigt, Zugang zu den für Notlagen vorgesehenen letzten Finanzierungsmöglichkeiten der Vertragspartei zu gewähren. 3) Verlangt eine Vertragspartei, dass die Erbringer von Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei Mitglied einer Selbstverwaltungskörperschaft, einer Wertpapierbörse oder eines Terminkontraktmarkts, einer Verrechnungsstelle oder einer anderen Organisation oder Vereinigung oder daran beteiligt sein oder Zugang dazu haben müssen, um auf der gleichen Grundlage wie die Erbringer von Finanzdienstleistungen der betreffenden Vertragspartei Finanzdienstleistungen erbringen zu können, oder wenn die Vertragspartei unmittelbar oder mittelbar solche Einhaltungen, Vorrechte oder Vorteile für die Erbringung von Finanzdienstleistungen bereitstellt, so stellt die Vertragspartei sicher, dass solche Einrichtungen den im Hoheitsgebiet der Vertragspartei niedergelassenen Erbringern von Finanzdienstleistungen einer anderen Vertragspartei Inländerbehandlung gewähren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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