Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4.8 Innerstaatliche Regelungen
1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf innerstaatliche Regelungen richten sich nach Art. VI GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird. 2) Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als hindere es eine Vertragspartei, aus aufsichtsrechtlichen Gründen angemessene Massnahmen zu ergreifen oder aufrecht zu erhalten, einschliesslich: a) dem Schutz von Investoren, Einlegern, Versicherungsnehmern, Versicherungs-Anwärtern oder Personen, denen gegenüber ein Erbringer von Finanzdienstleistungen treuhänderische Pflichten hat; oder b) der Sicherung der Integrität und Stabilität des Finanzsystems der Vertragspartei. Sind solche Massnahmen mit den Bestimmungen dieses Kapitels unvereinbar, so dürfen sie nicht als Mittel zur Umgehung der Pflichten oder Verpflichtungen der Vertragspartei nach diesen Bestimmungen benutzt werden. Solche Massnahmen dürfen nicht schwerer ausfallen, als zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist. 3) Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als verpflichte es eine Vertragspartei zur Offenlegung von Angaben über die Geschäfte und Rechnungsunterlagen einzelner Kunden oder sonstiger vertraulicher oder geschützter Informationen, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden.
Art. 4.8 Innerstaatliche Regelungen
1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf innerstaatliche Regelungen richten sich nach Art. VI GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird. 2) Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als hindere es eine Vertragspartei, aus aufsichtsrechtlichen Gründen angemessene Massnahmen zu ergreifen oder aufrecht zu erhalten, einschliesslich: a) dem Schutz von Investoren, Einlegern, Versicherungsnehmern, Versicherungs-Anwärtern oder Personen, denen gegenüber ein Erbringer von Finanzdienstleistungen treuhänderische Pflichten hat; oder b) der Sicherung der Integrität und Stabilität des Finanzsystems der Vertragspartei. Sind solche Massnahmen mit den Bestimmungen dieses Kapitels unvereinbar, so dürfen sie nicht als Mittel zur Umgehung der Pflichten oder Verpflichtungen der Vertragspartei nach diesen Bestimmungen benutzt werden. Solche Massnahmen dürfen nicht schwerer ausfallen, als zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist. 3) Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als verpflichte es eine Vertragspartei zur Offenlegung von Angaben über die Geschäfte und Rechnungsunterlagen einzelner Kunden oder sonstiger vertraulicher oder geschützter Informationen, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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