Propose a change

Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9.1 Geltungsbereich

1) Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten unter Berücksichtigung der Modalitäten gemäss Art. 4.21 dieses Abkommens und Art. 25 von Anhang I in Bezug auf die Vermeidung oder Schlichtung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Abkommen ergeben. 2) Streitigkeiten über dieselbe Angelegenheit, die sich sowohl nach diesem Abkommen als auch nach dem WTO-Abkommen ergeben, werden in dem Forum beigelegt, das die Beschwerdeführerin zu diesem Zweck auswählt. Es wird ausschliesslich das so gewählte Forum benutzt. 3) Für die Zwecke dieses Artikels gilt das Streitbeilegungsverfahren nach dem WTO-Abkommen oder nach diesem Abkommen als eingeleitet, wenn eine Vertragspartei die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragt. 4) Bevor eine Vertragspartei ein Streitbeilegungsverfahren gemäss WTO-Abkommen in einer Angelegenheit, die sowohl unter dieses Abkommen als auch unter das WTO-Abkommen fällt, gegen eine oder mehrere Vertragsparteien einleitet, unterrichtet sie alle anderen Vertragsparteien von ihrer Absicht. 5) Diese Schiedsregeln nach Art. 9.4 bis 9.10 finden keine Anwendung auf die Art. 2.7, 2.9, 2.10 und Kapitel 5.

Your change, as a redline

Art. 9.1 Geltungsbereich

1) Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten unter Berücksichtigung der Modalitäten gemäss Art. 4.21 dieses Abkommens und Art. 25 von Anhang I in Bezug auf die Vermeidung oder Schlichtung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Abkommen ergeben. 2) Streitigkeiten über dieselbe Angelegenheit, die sich sowohl nach diesem Abkommen als auch nach dem WTO-Abkommen ergeben, werden in dem Forum beigelegt, das die Beschwerdeführerin zu diesem Zweck auswählt. Es wird ausschliesslich das so gewählte Forum benutzt. 3) Für die Zwecke dieses Artikels gilt das Streitbeilegungsverfahren nach dem WTO-Abkommen oder nach diesem Abkommen als eingeleitet, wenn eine Vertragspartei die Einsetzung eines Schiedsgerichts beantragt. 4) Bevor eine Vertragspartei ein Streitbeilegungsverfahren gemäss WTO-Abkommen in einer Angelegenheit, die sowohl unter dieses Abkommen als auch unter das WTO-Abkommen fällt, gegen eine oder mehrere Vertragsparteien einleitet, unterrichtet sie alle anderen Vertragsparteien von ihrer Absicht. 5) Diese Schiedsregeln nach Art. 9.4 bis 9.10 finden keine Anwendung auf die Art. 2.7, 2.9, 2.10 und Kapitel 5.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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