Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9.5 Schiedsgericht
1) Das Schiedsgericht gemäss Art. 9.4 besteht aus drei Mitgliedern. 2) Jede Streitpartei ernennt innert 15 Tagen nach Erhalt des Antrags nach Art. 9.4 ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3) Die Streitparteien einigen sich innert 30 Tagen nach Ernennung des zweiten Mitglieds über die Ernennung des dritten Mitglieds. Dieses Mitglied präsidiert das Schiedsgericht. 4) Falls 45 Tage nach Erhalt des Antrags nach Art. 9.4 nicht alle drei Mitglieder ernannt sind, nimmt auf Antrag einer Streitpartei der Generalsekretär der WTO die nötigen Ernennungen innerhalb weiterer 30 Tage vor. Wird innerhalb dieses Zeitraums vom Generalsekretär der WTO kein Mitglied des Schiedsgerichts ernannt, tauschen die Streitparteien innerhalb der darauf folgenden zehn Tage Listen mit je vier Kandidaten aus, von denen keiner Staatsangehöriger einer der Streitparteien sein darf. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden innert der zehn Tage, die dem Tausch der Listen folgen, in Anwesenheit beider Streitparteien durch Los aus den Listen ermittelt. Legt eine Streitpartei keine Liste mit vier Kandidaten vor, werden die Mitglieder des Schiedsgerichts durch Los von den durch die andere Streitpartei bereits vorgelegten Liste ermittelt. 5) Der Vorsitzende des Schiedsgerichts darf nicht Staatsangehöriger einer Vertragspartei sein, muss seinen üblichen Wohnsitz ausserhalb des Hoheitsgebiets einer Vertragspartei haben und darf weder Angestellter oder ehemaliger Angestellter einer Vertragspartei sein noch sich bisher in irgendeiner Funktion mit dem Fall befasst haben. 6) Für den Fall, dass ein Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, wird innerhalb von 15 Tagen nach demselben Ernennungsverfahren ein Ersatzmitglied bestimmt. In einem solchen Fall ruht jede auf die Schiedsverfahren anwendbare Frist für die Zeit vom Tag an, an dem das Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, bis zu dem Tag, an dem der Ersatz bestimmt ist. 7) Jede als Mitglied des Schiedsgerichts bestimmte Person muss über Fachkenntnisse oder Erfahrungen in Recht, internationalem Handel oder anderen Angelegenheiten, die unter dieses Abkommen fallen, oder in der Streitbeilegung nach internationalen Handelsabkommen verfügen. Ein Mitglied soll ausschliesslich auf der Grundlage von Objektivität, Zuverlässigkeit, gesundem Urteilsvermögen und Unabhängigkeit ausgewählt werden und sich während des ganzen Verlaufs des Schiedsverfahrens diesen Eigenschaften entsprechend verhalten. Glaubt eine Vertragspartei, dass ein Mitglied diesen Grundlagen nicht entspricht, konsultieren sich die Vertragsparteien und berufen bei Zustimmung dieses Mitglied ab und bestimmen in Übereinstimmung mit diesem Artikel und nach dem Verfahren gemäss Abs. 6 ein neues Mitglied. 8) Als Datum der Einsetzung des Schiedsgerichts gilt der Tag, an dem der Vorsitzende ernannt wird.
Art. 9.5 Schiedsgericht
1) Das Schiedsgericht gemäss Art. 9.4 besteht aus drei Mitgliedern. 2) Jede Streitpartei ernennt innert 15 Tagen nach Erhalt des Antrags nach Art. 9.4 ein Mitglied des Schiedsgerichts. 3) Die Streitparteien einigen sich innert 30 Tagen nach Ernennung des zweiten Mitglieds über die Ernennung des dritten Mitglieds. Dieses Mitglied präsidiert das Schiedsgericht. 4) Falls 45 Tage nach Erhalt des Antrags nach Art. 9.4 nicht alle drei Mitglieder ernannt sind, nimmt auf Antrag einer Streitpartei der Generalsekretär der WTO die nötigen Ernennungen innerhalb weiterer 30 Tage vor. Wird innerhalb dieses Zeitraums vom Generalsekretär der WTO kein Mitglied des Schiedsgerichts ernannt, tauschen die Streitparteien innerhalb der darauf folgenden zehn Tage Listen mit je vier Kandidaten aus, von denen keiner Staatsangehöriger einer der Streitparteien sein darf. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden innert der zehn Tage, die dem Tausch der Listen folgen, in Anwesenheit beider Streitparteien durch Los aus den Listen ermittelt. Legt eine Streitpartei keine Liste mit vier Kandidaten vor, werden die Mitglieder des Schiedsgerichts durch Los von den durch die andere Streitpartei bereits vorgelegten Liste ermittelt. 5) Der Vorsitzende des Schiedsgerichts darf nicht Staatsangehöriger einer Vertragspartei sein, muss seinen üblichen Wohnsitz ausserhalb des Hoheitsgebiets einer Vertragspartei haben und darf weder Angestellter oder ehemaliger Angestellter einer Vertragspartei sein noch sich bisher in irgendeiner Funktion mit dem Fall befasst haben. 6) Für den Fall, dass ein Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, wird innerhalb von 15 Tagen nach demselben Ernennungsverfahren ein Ersatzmitglied bestimmt. In einem solchen Fall ruht jede auf die Schiedsverfahren anwendbare Frist für die Zeit vom Tag an, an dem das Mitglied stirbt, zurücktritt oder abberufen wird, bis zu dem Tag, an dem der Ersatz bestimmt ist. 7) Jede als Mitglied des Schiedsgerichts bestimmte Person muss über Fachkenntnisse oder Erfahrungen in Recht, internationalem Handel oder anderen Angelegenheiten, die unter dieses Abkommen fallen, oder in der Streitbeilegung nach internationalen Handelsabkommen verfügen. Ein Mitglied soll ausschliesslich auf der Grundlage von Objektivität, Zuverlässigkeit, gesundem Urteilsvermögen und Unabhängigkeit ausgewählt werden und sich während des ganzen Verlaufs des Schiedsverfahrens diesen Eigenschaften entsprechend verhalten. Glaubt eine Vertragspartei, dass ein Mitglied diesen Grundlagen nicht entspricht, konsultieren sich die Vertragsparteien und berufen bei Zustimmung dieses Mitglied ab und bestimmen in Übereinstimmung mit diesem Artikel und nach dem Verfahren gemäss Abs. 6 ein neues Mitglied. 8) Als Datum der Einsetzung des Schiedsgerichts gilt der Tag, an dem der Vorsitzende ernannt wird.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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