Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Bewilligungsgesuch
(Art. 3 Abs. 5 AVG) 1 Das Bewilligungsgesuch ist schriftlich bei der vom Kanton bezeichneten Behörde einzureichen. 1bis Betriebe, die vom Stellensuchenden eine Einschreibegebühr oder Vermittlungsprovision verlangen, haben dem Gesuch das Muster des Vermittlungsvertrages, mit dem sie arbeiten wollen, beizulegen. 2 Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt den Kantonen Formulare für Bewilligungsgesuche zur Verfügung. 3 Die zuständige kantonale Behörde leitet Gesuche um Bewilligung der Auslandvermittlung mit einer Stellungnahme an das SECO weiter. 4 Die Bewilligungsbehörden entscheiden innert 40 Tagen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Für komplexe Gesuche bleibt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Ordnungsfristenverordnung vom 25. Mai 2011 vorbehalten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321). Ausdruck gemäss Art. 22 Abs. 1 Ziff. 13 der V vom 17. Nov. 1999, in Kraft seit 1. Juli 1999 (AS 2000 187). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt. SR 172.010.14 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321).
Art. 11 Bewilligungsgesuch
(Art. 3 Abs. 5 AVG) 1 Das Bewilligungsgesuch ist schriftlich bei der vom Kanton bezeichneten Behörde einzureichen. 1bis Betriebe, die vom Stellensuchenden eine Einschreibegebühr oder Vermittlungsprovision verlangen, haben dem Gesuch das Muster des Vermittlungsvertrages, mit dem sie arbeiten wollen, beizulegen. 2 Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt den Kantonen Formulare für Bewilligungsgesuche zur Verfügung. 3 Die zuständige kantonale Behörde leitet Gesuche um Bewilligung der Auslandvermittlung mit einer Stellungnahme an das SECO weiter. 4 Die Bewilligungsbehörden entscheiden innert 40 Tagen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Für komplexe Gesuche bleibt Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Ordnungsfristenverordnung vom 25. Mai 2011 vorbehalten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321). Ausdruck gemäss Art. 22 Abs. 1 Ziff. 13 der V vom 17. Nov. 1999, in Kraft seit 1. Juli 1999 (AS 2000 187). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt. SR 172.010.14 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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