Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
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Change 1
Art. 48a Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen
(Art. 20 AVG) 1 Lohnbestimmungen sind Regelungen über: a. den Mindestlohn, dem allfällige Spesen nicht hinzuzurechnen sind; ist kein Mindestlohn vorgeschrieben, gilt der Betriebsdurchschnittslohn; abis. die Spesen; b. Lohnzuschläge für Überstunden‑, Schicht‑, Akkord‑, Nacht‑, Sonntags- und Feiertagsarbeit; c. den anteilsmässigen Ferienlohn; d. den anteilsmässigen 13. Monatslohn; e. die bezahlten Feier- und Ruhetage; f. die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung nach Artikel 324a des OR wie infolge Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Schlechtwetter, Heirat, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege eines kranken Familienangehörigen; g. den Prämienanteil an die Krankentaggeldversicherung nach Artikel 324a Absatz 4 OR. 2 Arbeitszeitbestimmungen sind Regelungen über: a. die ordentliche Arbeitszeit; b. die 5-Tage-Woche; c. die Überstunden‑, Nacht‑, Sonntags- und Schichtarbeit; d. die Ferien, Frei- und Feiertage; e. die Absenzen; f. die Ruhezeiten und Pausen; g. die Reise- und Wartezeiten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Okt. 1999, in Kraft seit 1. Dez. 1999 (AS 1999 2711). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321). SR 220
Art. 48a Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen
(Art. 20 AVG) 1 Lohnbestimmungen sind Regelungen über: a. den Mindestlohn, dem allfällige Spesen nicht hinzuzurechnen sind; ist kein Mindestlohn vorgeschrieben, gilt der Betriebsdurchschnittslohn; abis. die Spesen; b. Lohnzuschläge für Überstunden‑, Schicht‑, Akkord‑, Nacht‑, Sonntags- und Feiertagsarbeit; c. den anteilsmässigen Ferienlohn; d. den anteilsmässigen 13. Monatslohn; e. die bezahlten Feier- und Ruhetage; f. die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung nach Artikel 324a des OR wie infolge Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Schlechtwetter, Heirat, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege eines kranken Familienangehörigen; g. den Prämienanteil an die Krankentaggeldversicherung nach Artikel 324a Absatz 4 OR. 2 Arbeitszeitbestimmungen sind Regelungen über: a. die ordentliche Arbeitszeit; b. die 5-Tage-Woche; c. die Überstunden‑, Nacht‑, Sonntags- und Schichtarbeit; d. die Ferien, Frei- und Feiertage; e. die Absenzen; f. die Ruhezeiten und Pausen; g. die Reise- und Wartezeiten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Okt. 1999, in Kraft seit 1. Dez. 1999 (AS 1999 2711). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 5321). SR 220
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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