Art. 1
1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 31. Januar 2022 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. Sonderwaldreservat Tourbière du Niremont – V 721.3.33 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen. 4 Der Dienstbarkeitsvertrag vom 30. Juni 2023 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.