Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 2
(1) Die Befugnisse, die den in § 1 angeführten Verwaltungsstellen zustanden, die Geltendmachung der Ansprüche und die Erfüllung der Verpflichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in ihrem Bereich übernimmt 1. für die in § 1 Nr. 1 genannte Verwaltungsstelle: Der Präsident des Deutschen Bundestages 2. für die in § 1 Nr. 2 genannte Verwaltungsstelle: Der Präsident des Deutschen Bundesrates 3. für die in § 1 Nr. 3 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium des Innern 4. für die in § 1 Nr. 4 genannte Verwaltungsstelle: Der Bundesminister für Arbeit 5. für die in § 1 Nr. 5 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6. für die in § 1 Nr. 6 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium der Finanzen 7. für die in § 1 Nr. 7 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 8. für die in § 1 Nr. 8 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium der Justiz 9. für die in § 1 Nr. 9 genannte Verwaltungsstelle: Der Bundesminister für Vertriebene. (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Regelung von Ansprüchen und Verpflichtungen dieser Art im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen abweichend hiervon selbst übernehmen oder auf ein anderes Bundesministerium übertragen.
§ 2
(1) Die Befugnisse, die den in § 1 angeführten Verwaltungsstellen zustanden, die Geltendmachung der Ansprüche und die Erfüllung der Verpflichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in ihrem Bereich übernimmt 1. für die in § 1 Nr. 1 genannte Verwaltungsstelle: Der Präsident des Deutschen Bundestages 2. für die in § 1 Nr. 2 genannte Verwaltungsstelle: Der Präsident des Deutschen Bundesrates 3. für die in § 1 Nr. 3 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium des Innern 4. für die in § 1 Nr. 4 genannte Verwaltungsstelle: Der Bundesminister für Arbeit 5. für die in § 1 Nr. 5 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6. für die in § 1 Nr. 6 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium der Finanzen 7. für die in § 1 Nr. 7 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 8. für die in § 1 Nr. 8 genannte Verwaltungsstelle: Das Bundesministerium der Justiz 9. für die in § 1 Nr. 9 genannte Verwaltungsstelle: Der Bundesminister für Vertriebene. (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Regelung von Ansprüchen und Verpflichtungen dieser Art im Einvernehmen mit den beteiligten Stellen abweichend hiervon selbst übernehmen oder auf ein anderes Bundesministerium übertragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.