Kantonales Geoinformationsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Zuständige Stellen 1 Die Gesetzgebung bezeichnet die Stellen, die für die Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Geobasisdaten des kantonalen Rechts und des Bundesrechts zuständig sind. Fehlen entsprechende Vorschriften, so liegt die Zuständigkeit bei der Stelle des Kantons oder der Gemeinde, die für den Sachbereich verantwortlich ist, auf den sich die Geobasisdaten beziehen. 2 Der Regierungsrat regelt die Federführung unter mehreren Stellen, wenn sich Geobasisdaten auf verschiedene Sachbereiche beziehen.
Art. 6
Zuständige Stellen 1 Die Gesetzgebung bezeichnet die Stellen, die für die Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Geobasisdaten des kantonalen Rechts und des Bundesrechts zuständig sind. Fehlen entsprechende Vorschriften, so liegt die Zuständigkeit bei der Stelle des Kantons oder der Gemeinde, die für den Sachbereich verantwortlich ist, auf den sich die Geobasisdaten beziehen. 2 Der Regierungsrat regelt die Federführung unter mehreren Stellen, wenn sich Geobasisdaten auf verschiedene Sachbereiche beziehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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