Beschluss des Grossen Stadtrates über die Beauftragung der "Stiftung Impuls – Anstellungsprogramme Schaffhausen" mit Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe
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Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Beschluss des Grossen Stadtrates über die Beauftragung der "Stiftung Impuls- Anstellungsprogramme Schaffhausen" mit Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe vom 20. Januar 1998 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 25 Abs. 1 lit. d Ziff. 6 der Stadtverfassung vom 4. August 1918 beschliesst: 1. Die städtische "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme Schaffhausen" erfüllt für die Stadt Schaffhausen öffentliche Aufgaben im Bereich der Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Sie fördert insbesondere die Erhaltung und Verbesserung der beruflichen und sozialen Kompetenz von arbeitslosen Personen durch Anstellungsprogramme und andere geeignete Massnahmen. Sie kann weitere Aufgaben gemäss Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement erfüllen. 2. Im Abschnitt VII (Spezialverwaltungen) von Voranschlag und Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen wird unter Nummer 98 eine neue Buchhaltung "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme Schaffhausen" eröffnet. Kostenstelle 5826 (Städtisches Beschäftigungsprogramm) des Voranschlages 1998 wird aufgehoben, die darin enthaltenen Positionen werden in die neue Buchhaltung übertragen. Ausgenommen ist Pos. 365.50 (Interessengemeinschaft für Arbeit und für Arbeitslose in der Region, Beitrag), die als Pos. 365.50 in die Kostenstelle 5320 (Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit) verschoben wird. 3. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 1997 in Kraft, Ziff. 1 unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. 1) 4. Er wird gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d dem fakultativen Referendum unterstellt. Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 Fussnoten: 1) Vom Regierungsrat genehmigt am 17. März 1998.
Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Beschluss des Grossen Stadtrates über die Beauftragung der "Stiftung Impuls- Anstellungsprogramme Schaffhausen" mit Aufgaben im Bereich der Arbeitslosenhilfe vom 20. Januar 1998 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 25 Abs. 1 lit. d Ziff. 6 der Stadtverfassung vom 4. August 1918 beschliesst: 1. Die städtische "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme Schaffhausen" erfüllt für die Stadt Schaffhausen öffentliche Aufgaben im Bereich der Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit. Sie fördert insbesondere die Erhaltung und Verbesserung der beruflichen und sozialen Kompetenz von arbeitslosen Personen durch Anstellungsprogramme und andere geeignete Massnahmen. Sie kann weitere Aufgaben gemäss Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement erfüllen. 2. Im Abschnitt VII (Spezialverwaltungen) von Voranschlag und Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen wird unter Nummer 98 eine neue Buchhaltung "Stiftung Impuls - Anstellungsprogramme Schaffhausen" eröffnet. Kostenstelle 5826 (Städtisches Beschäftigungsprogramm) des Voranschlages 1998 wird aufgehoben, die darin enthaltenen Positionen werden in die neue Buchhaltung übertragen. Ausgenommen ist Pos. 365.50 (Interessengemeinschaft für Arbeit und für Arbeitslose in der Region, Beitrag), die als Pos. 365.50 in die Kostenstelle 5320 (Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit) verschoben wird. 3. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 1997 in Kraft, Ziff. 1 unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. 1) 4. Er wird gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d dem fakultativen Referendum unterstellt. Anstellungsprogramme Stiftung Impuls 820.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 Fussnoten: 1) Vom Regierungsrat genehmigt am 17. März 1998.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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