Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 1
Dieses Abkommen findet Anwendung auf die in Anhang A aufgeführten Hochschulen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die in Anhang B aufgeführten staatlichen Universitäten, Technischen Hochschulen und Hochschulinstitute sowie die gesetzlich anerkannten nicht staatlichen Universitäten der Italienischen Republik, im Folgenden «Hochschulen» genannt. Auf die schweizerischen Fachhochschulen findet Artikel 4 Absatz 2 Anwendung. Auf Grund dieses Abkommens kommen für eine Anerkennung ausschliesslich Titel in Frage, die von den in Absatz 1 genannten Hochschulen nach Abschluss eines regulären, vollständig an diesen Hochschulen absolvierten und für die ordentlichen Studierenden vorgesehenen Studiums verliehen werden; vorbehalten bleiben Abkommen zwischen Hochschulen, auch solche mit Hochschulen von Drittländern, über Mobilitätsprogramme, die Studierenden ermöglichen, einen Teil ihres Studiums an anderen Hochschulen zu absolvieren. Das Abkommen findet nicht Anwendung auf Titel und Zeugnisse, die von den in Absatz 1 genannten Hochschulen auf Grund von Studiengängen und Prüfungen verliehen wurden, die – und sei es auch nur teilweise und/oder auf Grund eines Abkommens – an Studienzentren oder Institutionen absolviert wurden, welche in den Ländern, in denen sie tätig sind, nicht offiziell als Hochschulinstitutionen anerkannt und nicht befugt sind, die in diesen Ländern gültigen Titel zu verleihen.
Art. 1
Dieses Abkommen findet Anwendung auf die in Anhang A aufgeführten Hochschulen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die in Anhang B aufgeführten staatlichen Universitäten, Technischen Hochschulen und Hochschulinstitute sowie die gesetzlich anerkannten nicht staatlichen Universitäten der Italienischen Republik, im Folgenden «Hochschulen» genannt. Auf die schweizerischen Fachhochschulen findet Artikel 4 Absatz 2 Anwendung. Auf Grund dieses Abkommens kommen für eine Anerkennung ausschliesslich Titel in Frage, die von den in Absatz 1 genannten Hochschulen nach Abschluss eines regulären, vollständig an diesen Hochschulen absolvierten und für die ordentlichen Studierenden vorgesehenen Studiums verliehen werden; vorbehalten bleiben Abkommen zwischen Hochschulen, auch solche mit Hochschulen von Drittländern, über Mobilitätsprogramme, die Studierenden ermöglichen, einen Teil ihres Studiums an anderen Hochschulen zu absolvieren. Das Abkommen findet nicht Anwendung auf Titel und Zeugnisse, die von den in Absatz 1 genannten Hochschulen auf Grund von Studiengängen und Prüfungen verliehen wurden, die – und sei es auch nur teilweise und/oder auf Grund eines Abkommens – an Studienzentren oder Institutionen absolviert wurden, welche in den Ländern, in denen sie tätig sind, nicht offiziell als Hochschulinstitutionen anerkannt und nicht befugt sind, die in diesen Ländern gültigen Titel zu verleihen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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