Abkommen von Nizza über die internationale Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Genf am 13. Mai 1977
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Ratifikation und Beitritt; Inkrafttreten
1) Jedes Land des besonderen Verbandes kann diese Fassung des Abkommens ratifizieren, wenn es sie unterzeichnet hat, oder ihr beitreten, wenn es sie nicht unterzeichnet hat. 2) Jedes dem besonderen Verband nicht angehörende Vertragsland der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums kann dieser Fassung des Abkommens beitreten und dadurch ein Land des besonderen Verbandes werden. 3) Die Ratifikations- und Beitrittsurkunden werden beim Generaldirektor hinterlegt. 4) a) Diese Fassung des Abkommens tritt drei Monate, nachdem die folgenden Bedingungen erfüllt sind, in Kraft: i) sechs oder mehr Länder haben ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt; ii) mindestens drei dieser Länder sind Länder, die zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Fassung zur Unterzeichnung aufgelegt wird, Länder des besonderen Verbandes sind. b) Das Inkrafttreten nach Bst. a ist für die Länder wirksam, die mindestens drei Monate vor diesem Inkrafttreten Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben. c) Für jedes Land, das nicht unter Bst. b fällt, tritt diese Fassung des Abkommens drei Monate nach dem Zeitpunkt der Notifizierung seiner Ratifikation oder seines Beitritts durch den Generaldirektor in Kraft, sofern in der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist. In diesem Fall tritt diese Fassung des Abkommens für das betreffende Land zu dem angegebenen Zeitpunkt in Kraft. 5) Die Ratifikation oder der Beitritt bewirkt von Rechts wegen die Annahme aller Bestimmungen und die Zulassung zu allen Vorteilen dieser Fassung des Abkommens. 6) Nach dem Inkrafttreten dieser Fassung des Abkommens kann ein Land frühere Fassungen dieses Abkommens nicht mehr ratifizieren oder ihnen beitreten.
Art. 9 Ratifikation und Beitritt; Inkrafttreten
1) Jedes Land des besonderen Verbandes kann diese Fassung des Abkommens ratifizieren, wenn es sie unterzeichnet hat, oder ihr beitreten, wenn es sie nicht unterzeichnet hat. 2) Jedes dem besonderen Verband nicht angehörende Vertragsland der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums kann dieser Fassung des Abkommens beitreten und dadurch ein Land des besonderen Verbandes werden. 3) Die Ratifikations- und Beitrittsurkunden werden beim Generaldirektor hinterlegt. 4) a) Diese Fassung des Abkommens tritt drei Monate, nachdem die folgenden Bedingungen erfüllt sind, in Kraft: i) sechs oder mehr Länder haben ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt; ii) mindestens drei dieser Länder sind Länder, die zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Fassung zur Unterzeichnung aufgelegt wird, Länder des besonderen Verbandes sind. b) Das Inkrafttreten nach Bst. a ist für die Länder wirksam, die mindestens drei Monate vor diesem Inkrafttreten Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben. c) Für jedes Land, das nicht unter Bst. b fällt, tritt diese Fassung des Abkommens drei Monate nach dem Zeitpunkt der Notifizierung seiner Ratifikation oder seines Beitritts durch den Generaldirektor in Kraft, sofern in der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist. In diesem Fall tritt diese Fassung des Abkommens für das betreffende Land zu dem angegebenen Zeitpunkt in Kraft. 5) Die Ratifikation oder der Beitritt bewirkt von Rechts wegen die Annahme aller Bestimmungen und die Zulassung zu allen Vorteilen dieser Fassung des Abkommens. 6) Nach dem Inkrafttreten dieser Fassung des Abkommens kann ein Land frühere Fassungen dieses Abkommens nicht mehr ratifizieren oder ihnen beitreten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it