Verordnung über den interkommunalen Finanzausgleich
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Change 1
Art. 8
Berechnung eines Standardindex und eines Koeffizienten der übermässigen Lasten 1 Für jedes der verwendeten Kriterien wird ein Standardindex berechnet, der dem Verhältnis zwischen dem kommunalen Wert und dem Durchschnittsindex der Gesamtheit der Walliser Gemeinden multipliziert mit 100 entspricht und dessen Extremwerte reduziert werden, um die Streuung des Index gemäss folgender Methode zu konzentrieren: a) von 0 bis und mit 200, der Index wird zu 100 Prozent berücksichtigt; b) von 200 bis und mit 300, der Teil des Index wird zu 75 Prozent berücksichtigt; c) von 300 bis und mit 400, der Teil des Index wird zu 50 Prozent berücksichtigt; d) von 400 bis und mit 500, der Teil des Index wird zu 25 Prozent berücksichtigt; e) von 500 bis und mit 600, der Teil des Index wird zu 12.5 Prozent berücksichtigt; f) über 600, der Teil des Index wird zu 6 Prozent berücksichtigt. 2 Der Koeffizient der übermässigen Lasten der Gemeinde i entspricht den gewichteten Standardindizes jedes Kriteriums der übermässigen Lasten der Gemeinde i. Mathematische Interpretation: LK(i) = ∑(c=1,s) [ (G(c) x Ind(i,c)) - (G(c) x 100) ] LK(i) = den Lastenkoeffizient der Gemeinde i darstellt, c = das berücksichtigte Kriterium, s = die Anzahl berücksichtigter Kriterien, G(c) = die Gewichtung des Kriteriums c, Ind(i,c) = der Standardindex der Gemeinde i für das Kriterium c.
Art. 8
Berechnung eines Standardindex und eines Koeffizienten der übermässigen Lasten 1 Für jedes der verwendeten Kriterien wird ein Standardindex berechnet, der dem Verhältnis zwischen dem kommunalen Wert und dem Durchschnittsindex der Gesamtheit der Walliser Gemeinden multipliziert mit 100 entspricht und dessen Extremwerte reduziert werden, um die Streuung des Index gemäss folgender Methode zu konzentrieren: a) von 0 bis und mit 200, der Index wird zu 100 Prozent berücksichtigt; b) von 200 bis und mit 300, der Teil des Index wird zu 75 Prozent berücksichtigt; c) von 300 bis und mit 400, der Teil des Index wird zu 50 Prozent berücksichtigt; d) von 400 bis und mit 500, der Teil des Index wird zu 25 Prozent berücksichtigt; e) von 500 bis und mit 600, der Teil des Index wird zu 12.5 Prozent berücksichtigt; f) über 600, der Teil des Index wird zu 6 Prozent berücksichtigt. 2 Der Koeffizient der übermässigen Lasten der Gemeinde i entspricht den gewichteten Standardindizes jedes Kriteriums der übermässigen Lasten der Gemeinde i. Mathematische Interpretation: LK(i) = ∑(c=1,s) [ (G(c) x Ind(i,c)) - (G(c) x 100) ] LK(i) = den Lastenkoeffizient der Gemeinde i darstellt, c = das berücksichtigte Kriterium, s = die Anzahl berücksichtigter Kriterien, G(c) = die Gewichtung des Kriteriums c, Ind(i,c) = der Standardindex der Gemeinde i für das Kriterium c.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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