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Vollzugsübereinkommen über den Austausch von technischen Informationen betreffend Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Geistiges Eigentum

(a) Was geistiges Eigentum betrifft, das geschaffen, ausgedacht oder entwickelt wurde aufgrund von Informationen, die gemäss diesem Übereinkommen weitergegeben wurden, und zwar von Personal einer empfangenden Vertragschliessenden Partei oder einer Person, die derartige Informationen von einer empfangenden Vertragschliessenden Partei erhielt, und dieses geistige Eigentum als ein direktes Ergebnis der empfangenen Informationen geschaffen, ausgedacht oder entwickelt wurde («resultierendes geistiges Eigentum»), so bestimmt die empfangende Vertragschliessende Partei oder deren Regierung über die Zuteilung sämtlicher Rechte bezüglich derartigem resultierendem geistigem Eigentum in allen Ländern. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass der Vertragschliessenden Partei, die die ursprüngliche Information weitergegeben hat – ohne Nachteil für irgendwelche Erfinderrechte gemäss nationalem Recht der empfangenden Vertragschliessenden Partei –, eine nicht‑ausschliessliche Lizenz (mit Unterlizenzrecht) bezüglich derartigem resultierendem geistigem Eigentum gewährt wird für dessen Nutzung bei der Herstellung oder Verwendung von speziellem Nuklearmaterial oder von Atomenergie, und zwar in allen Ländern der Vertragschliessenden Parteien ausser dem Land der Vertragschliessenden Partei, die dieses geistige Eigentum geschaffen, ausgedacht oder entwickelt hat. (b) Jede Vertragschliessende Partei unternimmt gemäss der Gesetzgebung ihres Landes und gemäss internationalem Recht alle notwendigen Schritte für den Schutz und die Achtung von geistigem Eigentum sowie für den Schutz von schutzfähigen Informationen. (c) Jede Vertragschliessende Partei stellt die Mitwirkung der Autoren und Erfinder sicher, soweit deren Rechte gemäss den nationalen Gesetzen gewahrt bleiben, um die Vorkehrungen im Rahmen dieses Übereinkommens hinsichtlich des geistigen Eigentums durchzuführen. (d) Jede Vertragschliessende Partei oder deren Regierung ist verantwortlich für die Zahlung von Prämien oder Entgelten, die sie nach der Gesetzgebung ihres Landes ihren Angestellten bezahlen muss. (e) Der Ausdruck «geistiges Eigentum» soll in diesem Artikel geistiges Eigentum im Sinne von Artikel 2 Ziffer (viii) des am 14. Juli 1967 unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum wie auch schutzfähige Information umfassen. Unter schutzfähiger Information sind Informationen vertraulicher Natur (einschliesslich z. B. «know‑how» und «software») und in geeigneter Weise gekennzeichnete Informationen zu verstehen, die noch nicht patentiert oder nicht patentierbar sind, die aber dennoch Eigentumsrechten, Handels‑ oder anderen Einschränkungen vertraglicher, gewohnheitsrechtlicher oder rechtlicher Natur unterliegen. SR 0.230

Your change, as a redline

Art. 2 Geistiges Eigentum

(a) Was geistiges Eigentum betrifft, das geschaffen, ausgedacht oder entwickelt wurde aufgrund von Informationen, die gemäss diesem Übereinkommen weitergegeben wurden, und zwar von Personal einer empfangenden Vertragschliessenden Partei oder einer Person, die derartige Informationen von einer empfangenden Vertragschliessenden Partei erhielt, und dieses geistige Eigentum als ein direktes Ergebnis der empfangenen Informationen geschaffen, ausgedacht oder entwickelt wurde («resultierendes geistiges Eigentum»), so bestimmt die empfangende Vertragschliessende Partei oder deren Regierung über die Zuteilung sämtlicher Rechte bezüglich derartigem resultierendem geistigem Eigentum in allen Ländern. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass der Vertragschliessenden Partei, die die ursprüngliche Information weitergegeben hat – ohne Nachteil für irgendwelche Erfinderrechte gemäss nationalem Recht der empfangenden Vertragschliessenden Partei –, eine nicht‑ausschliessliche Lizenz (mit Unterlizenzrecht) bezüglich derartigem resultierendem geistigem Eigentum gewährt wird für dessen Nutzung bei der Herstellung oder Verwendung von speziellem Nuklearmaterial oder von Atomenergie, und zwar in allen Ländern der Vertragschliessenden Parteien ausser dem Land der Vertragschliessenden Partei, die dieses geistige Eigentum geschaffen, ausgedacht oder entwickelt hat. (b) Jede Vertragschliessende Partei unternimmt gemäss der Gesetzgebung ihres Landes und gemäss internationalem Recht alle notwendigen Schritte für den Schutz und die Achtung von geistigem Eigentum sowie für den Schutz von schutzfähigen Informationen. (c) Jede Vertragschliessende Partei stellt die Mitwirkung der Autoren und Erfinder sicher, soweit deren Rechte gemäss den nationalen Gesetzen gewahrt bleiben, um die Vorkehrungen im Rahmen dieses Übereinkommens hinsichtlich des geistigen Eigentums durchzuführen. (d) Jede Vertragschliessende Partei oder deren Regierung ist verantwortlich für die Zahlung von Prämien oder Entgelten, die sie nach der Gesetzgebung ihres Landes ihren Angestellten bezahlen muss. (e) Der Ausdruck «geistiges Eigentum» soll in diesem Artikel geistiges Eigentum im Sinne von Artikel 2 Ziffer (viii) des am 14. Juli 1967 unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum wie auch schutzfähige Information umfassen. Unter schutzfähiger Information sind Informationen vertraulicher Natur (einschliesslich z. B. «know‑how» und «software») und in geeigneter Weise gekennzeichnete Informationen zu verstehen, die noch nicht patentiert oder nicht patentierbar sind, die aber dennoch Eigentumsrechten, Handels‑ oder anderen Einschränkungen vertraglicher, gewohnheitsrechtlicher oder rechtlicher Natur unterliegen. SR 0.230

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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