Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung
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Change 1
Art. 11b Öffentlicher Verkehr
1 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Fachfrau öffentlicher Verkehr EFZ/Fachmann öffentlicher Verkehr EFZ ab dem vollendeten 16. Altersjahr gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende dürfen in Betrieben mit Nachtpause höchstens 4 Nächte pro Jahr ab 3 Uhr und höchstens 4 Nächte pro Jahr bis 2 Uhr arbeiten. b. Lernende dürfen in Betrieben mit 24-Stunden-Betrieb höchstens 4 Nächte pro Jahr arbeiten. c. Lernende dürfen an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen pro Jahr arbeiten. 2 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Detailhandelsfachfrau EFZ/Detailhandelsfachmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche öffentlicher Verkehr mit Einsatzgebiet Zug ab dem vollendeten 16. Altersjahr in der Nacht gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende dürfen höchstens 8 Nächte pro Jahr frühestens ab 4.30 Uhr arbeiten, wovon höchstens 2 Nächte pro Monat. b. Lernende dürfen höchstens 32 Nächte pro Jahr höchstens bis 24 Uhr oder 2 Uhr arbeiten, davon höchstens 3 Nächte pro Monat bis 24 Uhr und höchstens 1 Nacht pro Monat bis 2 Uhr. 3 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Detailhandelsfachfrau EFZ/Detailhandelsfachmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche öffentlicher Verkehr mit Einsatzgebiet Zug oder Einsatzgebiet Verkauf an Sonntagen und den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende ab dem vollendeten 16. Altersjahr dürfen höchstens 4 Sonn- oder Feiertage pro Jahr arbeiten. b. Lernende ab dem vollendeten 17. Altersjahr dürfen höchstens 2 Sonn- oder Feiertage pro Monat und höchstens 12 Sonn- oder Feiertage pro Jahr arbeiten, jedoch höchstens 2 Feiertage pro Jahr, die nicht auf einen Sonntag fallen. Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 20. März 2015 (AS 2015 1087). Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 2. Mai 2022, in Kraft seit 1. Aug. 2022 (AS 2022 308).
Art. 11b Öffentlicher Verkehr
1 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Fachfrau öffentlicher Verkehr EFZ/Fachmann öffentlicher Verkehr EFZ ab dem vollendeten 16. Altersjahr gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende dürfen in Betrieben mit Nachtpause höchstens 4 Nächte pro Jahr ab 3 Uhr und höchstens 4 Nächte pro Jahr bis 2 Uhr arbeiten. b. Lernende dürfen in Betrieben mit 24-Stunden-Betrieb höchstens 4 Nächte pro Jahr arbeiten. c. Lernende dürfen an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen pro Jahr arbeiten. 2 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Detailhandelsfachfrau EFZ/Detailhandelsfachmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche öffentlicher Verkehr mit Einsatzgebiet Zug ab dem vollendeten 16. Altersjahr in der Nacht gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende dürfen höchstens 8 Nächte pro Jahr frühestens ab 4.30 Uhr arbeiten, wovon höchstens 2 Nächte pro Monat. b. Lernende dürfen höchstens 32 Nächte pro Jahr höchstens bis 24 Uhr oder 2 Uhr arbeiten, davon höchstens 3 Nächte pro Monat bis 24 Uhr und höchstens 1 Nacht pro Monat bis 2 Uhr. 3 Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Detailhandelsfachfrau EFZ/Detailhandelsfachmann EFZ in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche öffentlicher Verkehr mit Einsatzgebiet Zug oder Einsatzgebiet Verkauf an Sonntagen und den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende ab dem vollendeten 16. Altersjahr dürfen höchstens 4 Sonn- oder Feiertage pro Jahr arbeiten. b. Lernende ab dem vollendeten 17. Altersjahr dürfen höchstens 2 Sonn- oder Feiertage pro Monat und höchstens 12 Sonn- oder Feiertage pro Jahr arbeiten, jedoch höchstens 2 Feiertage pro Jahr, die nicht auf einen Sonntag fallen. Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 20. März 2015 (AS 2015 1087). Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 2. Mai 2022, in Kraft seit 1. Aug. 2022 (AS 2022 308).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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