Propose a change

Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Milchtechnologiebranche

1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen: a. Milchtechnologin EFZ/Milchtechnologe EFZ; b. Milchpraktikerin EBA/Milchpraktiker EBA. 2 Für den Einsatz von Lernenden ab dem vollendeten 17. Altersjahr in der Nacht gelten folgende Bestimmungen: a. Sie dürfen höchstens 5 Nächte pro Woche ab 3 Uhr und höchstens 48 Nächte pro Jahr arbeiten. b. Die Nachtarbeit darf höchstens 4 aufeinanderfolgende Wochen dauern. c. Auf Nachtarbeit folgt Tagesarbeit von mindestens gleicher Dauer. 3 Für den Einsatz von Lernenden am Sonntag gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende ab dem vollendeten 16. Altersjahr dürfen höchstens einen Sonntag pro Monat und höchstens 6 Sonntage pro Jahr arbeiten. b. Lernende ab dem vollendeten 17. Altersjahr dürfen höchstens 2 Sonntage pro Monat und höchstens 12 Sonntage pro Jahr arbeiten. Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 25. Juni 2019, in Kraft seit 1. Aug. 2019 (AS 2019 2089).

Your change, as a redline

Art. 5 Milchtechnologiebranche

1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen: a. Milchtechnologin EFZ/Milchtechnologe EFZ; b. Milchpraktikerin EBA/Milchpraktiker EBA. 2 Für den Einsatz von Lernenden ab dem vollendeten 17. Altersjahr in der Nacht gelten folgende Bestimmungen: a. Sie dürfen höchstens 5 Nächte pro Woche ab 3 Uhr und höchstens 48 Nächte pro Jahr arbeiten. b. Die Nachtarbeit darf höchstens 4 aufeinanderfolgende Wochen dauern. c. Auf Nachtarbeit folgt Tagesarbeit von mindestens gleicher Dauer. 3 Für den Einsatz von Lernenden am Sonntag gelten folgende Bestimmungen: a. Lernende ab dem vollendeten 16. Altersjahr dürfen höchstens einen Sonntag pro Monat und höchstens 6 Sonntage pro Jahr arbeiten. b. Lernende ab dem vollendeten 17. Altersjahr dürfen höchstens 2 Sonntage pro Monat und höchstens 12 Sonntage pro Jahr arbeiten. Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 25. Juni 2019, in Kraft seit 1. Aug. 2019 (AS 2019 2089).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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