Verordnung über Landumlegung, Grenzbereinigung und Enteignung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 3
Einleitung durch die Grundeigentümer (§§ 73, 78 BauG) 1 Die von den interessierten Grundeigentümern erstellten vorbereitenden Unterlagen sind dem Gemeinderat einzureichen, der sie auf Vollständigkeit, Rechtmässigkeit und auf Vereinbarkeit mit der Nutzungsplanung prüft. 2 Zur beschlussfassenden Versammlung lädt der Gemeinderat die Grundeigentümer mit eingeschriebenem Brief und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände mindestens 20 Tage im Voraus ein. Von der Einladung bis zur Versammlung sind die vorbereitenden Unterlagen für die Beteiligten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufzulegen. 3 Die Einladung gibt die Auflage der vorbereitenden Unterlagen bekannt und weist darauf hin (Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 2)), dass a) die Stimmen der an der Grundeigentümerversammlung nicht erscheinenden, sich der Stimme enthaltenden oder nicht vorschriftsgemäss vertretenen Grundeigentümer als zustimmend gezählt werden; b) für jedes gemeinschaftliche Eigentum nur eine Stimme abgegeben werden kann; Gesamteigentümer haben sich auf eine gemeinsame Stimmabgabe zu einigen, Miteigentümer stimmen nach ihren Anteilen; c) alle Beteiligten sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen können, wobei die Abgabe von mehr als drei Stimmen durch dieselbe Stimmberechtigte oder denselben Stimmberechtigten nicht zulässig ist.
§ 3
Einleitung durch die Grundeigentümer (§§ 73, 78 BauG) 1 Die von den interessierten Grundeigentümern erstellten vorbereitenden Unterlagen sind dem Gemeinderat einzureichen, der sie auf Vollständigkeit, Rechtmässigkeit und auf Vereinbarkeit mit der Nutzungsplanung prüft. 2 Zur beschlussfassenden Versammlung lädt der Gemeinderat die Grundeigentümer mit eingeschriebenem Brief und unter Angabe der Verhandlungsgegenstände mindestens 20 Tage im Voraus ein. Von der Einladung bis zur Versammlung sind die vorbereitenden Unterlagen für die Beteiligten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufzulegen. 3 Die Einladung gibt die Auflage der vorbereitenden Unterlagen bekannt und weist darauf hin (Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 2)), dass a) die Stimmen der an der Grundeigentümerversammlung nicht erscheinenden, sich der Stimme enthaltenden oder nicht vorschriftsgemäss vertretenen Grundeigentümer als zustimmend gezählt werden; b) für jedes gemeinschaftliche Eigentum nur eine Stimme abgegeben werden kann; Gesamteigentümer haben sich auf eine gemeinsame Stimmabgabe zu einigen, Miteigentümer stimmen nach ihren Anteilen; c) alle Beteiligten sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen können, wobei die Abgabe von mehr als drei Stimmen durch dieselbe Stimmberechtigte oder denselben Stimmberechtigten nicht zulässig ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it