Propose a change

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

III.

Dem Beauftragten für die Nachrichtendienste obliegt die Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. 1. Der Beauftragte erfüllt ressortübergreifende Aufgaben. Die Zuständigkeit der Ressorts wird durch seine Aufgaben nicht berührt (Artikel 65 Grundgesetz). Der Beauftragte arbeitet mit den Ressorts, insbesondere mit den für die Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Ressorts, eng zusammen. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz gehört nicht zu den Aufgaben des Beauftragten. Im Rahmen seiner Koordinierungstätigkeit gehören zu den Aufgaben des Beauftragten insbesondere a) der Vorsitz des "Staatssekretärausschusses für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit"; b) die Mitwirkung bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten der drei Dienste; c) die Koordinierung der Vorbereitung von Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission. 2. Im Rahmen seiner Koordinierungstätigkeit hat der Beauftragte folgende Befugnisse: a) das Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über die Arbeitsmethodik, das Informations- und Karteiwesen, die Organisation, die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen; b) das Recht, für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maßnahmen vorzuschlagen; c) das Recht zur Beteiligung an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von Vorschriften, die einen der Nachrichtendienste des Bundes oder die drei Dienste oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen; d) das Recht zu unmittelbaren Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern; die dienstaufsichtsführenden Ressorts können an derartigen Besprechungen teilnehmen. Den dienstaufsichtsführenden Ressorts ist von allen an die Dienste gerichteten Auskunftsersuchen und dem sonstigen Schriftwechsel mindestens gleichzeitig Kenntnis zu geben.

Your change, as a redline

III.

Dem Beauftragten für die Nachrichtendienste obliegt die Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen. 1. Der Beauftragte erfüllt ressortübergreifende Aufgaben. Die Zuständigkeit der Ressorts wird durch seine Aufgaben nicht berührt (Artikel 65 Grundgesetz). Der Beauftragte arbeitet mit den Ressorts, insbesondere mit den für die Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Ressorts, eng zusammen. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz gehört nicht zu den Aufgaben des Beauftragten. Im Rahmen seiner Koordinierungstätigkeit gehören zu den Aufgaben des Beauftragten insbesondere a) der Vorsitz des "Staatssekretärausschusses für das geheime Nachrichtenwesen und die Sicherheit"; b) die Mitwirkung bei der parlamentarischen Behandlung der Haushaltsangelegenheiten der drei Dienste; c) die Koordinierung der Vorbereitung von Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission. 2. Im Rahmen seiner Koordinierungstätigkeit hat der Beauftragte folgende Befugnisse: a) das Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über die Arbeitsmethodik, das Informations- und Karteiwesen, die Organisation, die Haushaltsplanung und Personalstrukturplanung zu verlangen; b) das Recht, für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maßnahmen vorzuschlagen; c) das Recht zur Beteiligung an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von Vorschriften, die einen der Nachrichtendienste des Bundes oder die drei Dienste oder ihre Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen; d) das Recht zu unmittelbaren Besprechungen mit den Leitern der Dienste und deren Vertretern; die dienstaufsichtsführenden Ressorts können an derartigen Besprechungen teilnehmen. Den dienstaufsichtsführenden Ressorts ist von allen an die Dienste gerichteten Auskunftsersuchen und dem sonstigen Schriftwechsel mindestens gleichzeitig Kenntnis zu geben.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds