§ 1
1 Dem Gesuch des Gemeinderates von Muttenz vom 22. Februar 1960 wird entsprochen und das auf dem von der Gemeinde beigebrachten Plan 1 : 200 eingezeichnete Gebiet «In den Weiden» an der Birs in Muttenz (auf Plan grün umrandet), umfassend rund vier Hektaren 38 Aren, als Vogelschutzreservat erklärt. 2 In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden. 3 Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Reservat Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen. 4 Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625 2 523.14 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 01.03.1960 01.03.1960 Erlass Erstfassung GS 21.625 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625 3 523.14 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 01.03.1960 01.03.1960 Erstfassung GS 21.625 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 21.625